"Laut Menschenrechtsorganisationen sind Folter und Bespitzelung nach wie vorArbeitsmethoden des türkischen Nachrichtendienstes und Militärs sowie dertürkischen Polizei im Kampf gegen linke politische Aktivistinnen undAktivisten. Das betrifft auch Faruk Ereren, gegen den das Verfahren nach demerst im Zuge der Antiterrorgesetze eingeführten § 129b StGB (kriminelle undterroristische Vereinigungen im Ausland) geführt wird. Aktuell droht FarukEreren die Auslieferung an die Türkei und damit in die Hände derjenigen, vordenen er in die Bundesrepublik geflohen ist.Die Anklage der Bundesanwaltschaft beruht laut Aussagen der Verteidigungweitgehend auf türkischem ,Beweismaterial', darunter offenbar auch unterFolter erpresste Aussagen. Dabei ist es nach deutschem Recht nicht zulässig,solches Material in ein Gerichtsverfahren einfließen zu lassen.
Bei einer Auslieferung von Faruk Ereren an die Türkei ist wahrscheinlich,dass Faruk Ereren erneut Folter, menschenunwürdige Behandlung undlebenslängliche Isolationshaft droht. Denn laut Menschenrechtsorganisationenhat sich die Menschenrechtslage entgegen der Ankündigungen des türkischenMinisterpräsidenten Recep Tayyip Erdogan, ,Null Toleranz gegenüber Folter'zu zeigen, wieder verschärft. Nach offiziellen Angaben haben in den Jahren2006 und 2007 4.719 Bürger/innen Klagen wegen Misshandlung, Folter undexzessiver Folter durch Sicherheitsbeamte eingereicht. Ich fordere daher dasNRW-Justizministerium auf, eine Auslieferung zu verhindern."