Aufgaben des Landesrates:
- Der Landesrat ist das höchste Organ der Landespartei zwischen den Landesparteitagen.
Er hat Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Landesvorstand. - Der Landesrat berät und beschließt insbesondere über:
a) grundsätzliche politische und organisatorische Fragen,
b) den jährlichen Finanzplan auf Vorschlag des Landesvorstandes,
c) Anträge, die an den Landesrat gestellt oder durch den Landesparteitag an den Landesrat überwiesen wurden,
d) Angelegenheiten, bei denen der Landesvorstand wegen ihrer politischen Bedeutung oder wegen der mit ihnen verbundenen finanziellen Belastungen eine Beschlussfassung des Landesrats für notwendig erachtet,
e) Kampagnen, die bei ihrer Durchführung erhebliche finanzielle Mittel oder personelle Ressourcen der Kreisverbände binden.
Siehe Übergangsbestimmung (7)
Zusammensetzung und Wahl des Landesrates:
- Dem Landesrat gehören an:
- a) 150 Vertreterinnen und Vertreter der Kreisverbände mit beschließender Stimme,
b) zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Landesverbandes der Linksjugend [solid’]mit beschließender Stimme,
c) der Landesvorstand mit beratender Stimme,
d) die NRW-Mitglieder des Parteivorstandes mit beratender Stimme,
e) die NRW-Mitglieder der Bundestagsfraktion mit beratender Stimme,
f) die Mitglieder der nordrhein-westfälischen Landtagsfraktion DIE LINKE mit beratender Stimme,
g) ein/e MitarbeiterIn der Landesgeschäftsstelle mit beratender Stimme. - Die Vertreterinnen und Vertreter der Kreisverbände werden von den Kreisparteitagen gewählt. Die Verteilung der Mandate auf die Kreisverbände erfolgt entsprechend den Mitgliederzahlen paarweise nach Hare-Niemeyer nach Vergabe eines doppelten Grundmandats auf die Kreisverbände. Je ein Mitglied soll dem Kreisvorstand angehören.
- Dem Landesrat können weitere Mitglieder mit beratender Stimme angehören. Die Mitglieder mit beratender Stimme werden auf Beschluss des Landesparteitages durch Organe, Versammlungen und sonstige Gremien der Landespartei und ihrer Zusammenschlüsse bestimmt.
- Die Mitglieder werden längstens für die Dauer von zwei Kalenderjahren gewählt, das erste Mal für die Jahre 2008 und 2009. Für die Mitglieder sind auch Ersatzmitglieder zu bestellen. Der Delegiertenschlüssel wird jährlich durch den Landesvorstand im Januar jeden Jahres auf der Grundlage der Mitgliederzahlen zum 31.12. des Vorjahres festgestellt.
Siehe Übergangsbestimmung (7)

