Am 04. Oktober fand die Anhörungen zur Änderung des Schulgesetzes und der Landesverfassung im Zusammenhang mit dem sogenannten „schulpolitischen Konsens“ statt.
Verfassungsänderung führt zu einem Schul“krieg“
Zur Anhörung bezüglich der Verfassungsänderung „Schulstruktur“ waren ProfessorInnen mit dem Schwerpunkt Verfassungs- und Verwaltungsrecht eingeladen. Alle ExpertInnen waren sich einig, dass die Formulierung im neuen Verfassungstext von SPD, GRÜNEN und CDU nicht zum Schulfrieden beitragen wird. Die vorgeschlagene Garantie von „gegliedertem Schulsystem, integrierten Schulformen sowie weiteren anderen Schulformen“ berge die gleiche Gefahr für die Kommunen als Schulträger wie die bisherige Hauptschulgarantie: Wollten sie z.B. die „letzte“ Realschule der Gegend schließen, sähen sie sich Klagen der Nachbarkommunen ausgesetzt! Selbst Klagen der Eltern auf Fortführung von bestimmten Schulformen wären nicht auszuschließen, so die ExpertInnen.
Die Schulverbände haben als Ergebnis, der von der Landesregierung eingeladenen Bildungskonferenz im Mai 2011, ausschließlich die Abschaffung der Hauptschulgarantie aus der Verfassung gefordert. Die Fraktion DIE LINKE unterstützt die Forderung der Bildungskonferenz nach der Streichung der Hauptschulgarantie. Weiter fordert die LINKE, dass es keine neuen Bestandsgarantien in der Verfassung geben darf. Alle weiteren Änderungen in der Verfassung bezogen auf die Schulstruktur lehnt die LINKE ab. Eltern wünschen sich längeres gemeinsames Lernen und erwarten von den Kommunen Gesamtschulen in ausreichender Anzahl. Dazu müssen die Kommunen aber genügend planerische Freiheit haben.
Die als Kommentar eingefügte Vereinbarung, in den nächsten 12 Jahren keine Änderung an der Schulstruktur im Schulgesetz mehr vorzunehmen, wurde als privatrechtliche Vereinbarung ohne Gesetzescharakter eingestuft.
Schulgesetz – Es geht auch besser!
An der separaten Anhörung zur Änderung des Schulgesetzes nahmen die VertreterInnen der im Schulgesetz benannten Verbände teil.
Hauptgegenstand der Schulgesetzänderung ist die Einführung der neuen Schulform der Sekundarschule. Diese Schulform soll bis zur Klasse 6 zwingend integrativ geführt werden. Danach sind dann die Varianten binnendifferenziert, teildifferenziert und kooperativ möglich. Zur Verfassungsänderung nahmen die Schulverbände nicht Stellung.
Kritik gab es bezüglich der geplanten Änderung des Schulgesetzes vorwiegend wegen Problemen der Handhabbarkeit des Gesetzes.
U.a. wurde gefordert, dass eine Sekundarschule verbindlich eine Partnerschaft mit mehreren Berufskollegs eingehen soll. Auf Grund der wachsenden Unübersichtlichkeit der Schullandschaft sollten die Eltern in der Primarstufe besser und umfassender über die weiteren Bildungsmöglichkeiten informiert werden.
Als besonders problematisch wurde die Tatsache gewertet, dass das Thema Inklusion noch überhaupt keine Berücksichtigung in den Schulstrukturveränderungen enthält. Das Recht der Menschen mit Behinderung auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und damit auf einen Platz in einer Regelschule hätte bis März 2011 umgesetzt werden müssen. Bezogen auf die Schulstrukturdebatte stellte die aktuelle Studie der Landesregierung von Prof. Dr. Werning fest, dass es keine Inklusion in einem gegliederten Schulsystem geben wird.
Für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in den Regelschulen wurden deutlich niedrigere Klassengrößen gefordert. Diese Forderung hatte die Fraktion DIE LINKE mit einem Antrag zum Stufenplan „Kleine Klassen“ aufgegriffen.
Demographische Gewinne nutzen - Entwicklung eines Stufenplans Kleine Klasse (pdf)
Einig waren sich die Verbände, dass in der Bewertung des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE den Elternwillen zu stärken.
Die Eltern müssen einen Anspruch auf eine Bedarfsermittlung durch die Kommune haben. Sie sind bei der Errichtung einer Sekundarschule einzubeziehen.
Kritisch wurde die Frage gesehen, wer denn entscheidet, welche Variante der Sekundarschule umgesetzt wird. Bisher können die Schulkonferenzen wichtige Entscheidungen zur Entwicklung der Schule treffen, z.B. die Einführung des Ganztags.
Den Schulkonferenzen der vorhandenen Schulformen, die zusammengelegt werden sollen, kann ein Beratungsrecht eingeräumt werden. Die Entscheidung durch den Schulträger alleine ist abzulehnen, da die Gefahr besteht, dass ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen entschieden wird und die Kompetenz der Eltern als gesetzliche Vertreter unberücksichtigt bleibt.
Positiv wurden von den Schulverbänden aufgenommen, dass nun mehr Möglichkeiten für das längere gemeinsame Lernen bestehen.
Begrüßt wurde auch, dass ein Schulversuch für 15 Schulen als „Eine Schule für Alle“ mit den Klassen 1-10 im Gesetz vorgesehen ist. Es wurde der Wunsch geäußert die Anzahl nicht zu beschränken.