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2. Februar 2012 LINKSLETTER, Hilmar Schulz

Auf dem Weg zur sozial gerechtes, inklusives Hochschule in NRW – Promotionsrecht für Fachhochschulen

DIE LINKE im Landtag NRW hat in zähen Verhandlungen mit SPD und Grünen erreicht, dass die Fachhochschulen in NRW endlich ein verbindliches Promotionsrecht erhalten. Bisher war es so, dass die Universitäten nach „Gutsherrenart“ über die Möglichkeiten für FH-Absolvent/-innen zur Promotion selbstherrlich entscheiden konnten.

Dies hat DIE LINKE nun geändert und die Universitäten durch eine Hochschulgesetzänderung verpflichtet, dies auf Augenhöhe mit den Fachhochschulen durchzuführen. Das bedeutet konkret, dass Masterabsolvent/-innen oder Menschen mit einem Fachhochschuldiplom von nun an auch an der Fachhochschule promovieren können. Die Fachhochschulen schließen mit den Universitäten nun Kooperationen, um den Doktortitel zu vergeben. Die Gesetzesänderung ist hier zu finden: Beschlussempfehlung und Bericht; Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes
Dies stieß bei CDU und FDP auf großen Widerstand, fürchten sie doch darum, dass die Unterscheidung von Fachhochschulen und Universitäten nun weiter aufgeweicht wird. Diese Unterscheidung der Hochschultypen muss grundsätzlich hinterfragt werden. Dies hat die LAG Bildung NRW in Ihrem Beschluss zur Hochschulpolitik auch gefordert. (LAG-Beschluss vom 21.1.2012 wck.me/K8 ) In Zeiten von Vergleichbarkeiten der Abschlüsse Bachelor und Master ist die Unterscheidung der Hochschultypen nicht mehr zeitgemäß. Diese Unterscheidung gilt es weiter zu bekämpfen, da sie nur eine Unterteilung in Wissenschaft erster und zweiter Klasse bedeutet. DIE LINKE wird weiter gegen diese Widerspruch angehen.

Des Weiteren wurden die Mitbestimmungsrechte der wissenschaftlichen Hilfskräfte durch die Initiative der Landtagsfraktion im Landespersonalvertretungsgesetz ebenfalls geregelt. Die Anregung der Landespersonalrätekonferenz der wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen die an DIE LINKE heran getragen wurde, haben wir gerne schnell umgesetzt, um die Durchführung der Personalratswahlen auch für die Gruppe der wissenschaftlichen Hilfskräfte zu gewährleisten. Hier der Änderungsantrag u. a. der Fraktion DIE LINKE zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes“


Hilmar Schulz
Mitarbeiter Gunhild Böth, MdL
Bildungspolitische Sprecherin
Fraktion DIE LINKE
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf

Tel.: 0211/884 4614
Fax: 0211/884 3704

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