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19. März 201212:24

SPD lügt: Landeszuweisungen an Kommunen fließen weiter



Regierungsparteien kennen ihre eigenen Gesetze nicht

Frau Kraft und die Vertreter der Regierungsparteien ziehen zum Wahlkampfauftakt mit der Falschbehauptung durch die Lande, es würden Zahlungen an die Kommunen zurückgehalten, weil Haushalt und Gemeindefinanzierungsgesetz nicht verabschiedet wurden.
 
Dazu stellt Özlem Demirel, Sprecherin der LINKEN für Kommunalpolitik, fest: „Die Regierungsparteien sagen die Unwahrheiten. Entweder sie lügen bewusst oder sie kennen noch nicht einmal ihre eigenen Gesetze. Ich weiß nicht, was schlimmer ist.“

DIE LINKE weist darauf hin, dass im Gemeindefinanzierungsgesetz jedes Jahr ein Paragraf steht (§ 28 Absatz 7), der die Übergangszahlungen an die Kommunen bis zur Verabschiedung des nächsten GFG regelt. Demnach werden Abschlagszahlungen vorgenommen auf Basis der Modellrechnung für 2012, wie sie den Kommunen bekanntgegeben wurde und auf der Webseite des Ministeriums steht. Darin sind die Steuermehreinnahmen und alle Strukturveränderungen des neuen Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 enthalten, auch die höheren Zahlungen für die gestiegenen Soziallasten der Kommunen.
 
Es sei darum eine dreiste Falschbehauptung, dass 500 Mio. zurückgehalten würden.
Demirel: „Die kreisfreien Städte erhalten als Abschlagzahlung aus dem Topf des Kommunalen Finanzausgleichs exakt das, was sie auch nach Verabschiedung des Gesetzes erhalten hätten. Keinen Cent weniger.“
 
Vorerst zurückgehalten werden laut Auskunft des Ministeriums lediglich spezielle Hilfen für eine Reihe von Kommunen im kreisangehörigen Raum. Es geht dabei um eine Abmilderungshilfe von 68 Millionen Euro, sowie Sonderzahlungen z. B. an Kurorte im Volumen von 30 Millionen. Beides wird nach Verabschiedung des Haushalts 2012 ausbezahlt.
 
Die kommunal-Expertin weist darauf hin, “dass die LINKE im Landtag genau diese Abmilderungshilfen für den kreisangehörigen Raum schon 2011 Jahr beantragt hat. Das haben alle vier anderen Parteien abgelehnt, sonst wäre das Geld längst bei den Kommunen. Man hätte diese Hilfen auch jetzt unter Vorbehalt an diese kreisangehörigen Gemeinden auszahlen können, betreibt aber anscheinend lieber Wahlkampf zu ihren Lasten.“

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Neues Gesetz zur Organspende schafft erforderliche Transparenz und Vertrauen nicht

 

Frank Walter Steinmeiers Nierenspende für seine Frau im Jahr 2010 bildete für den Deutschen Bundestag den Startschuss: Nach 15 Jahren befasste sich das Parlament wieder mit dem Thema Organspende und Transplantation. Viele Abgeordnete – und zwar aus sämtlichen Fraktionen – beklagten, dass der Bedarf an Organen größer sei als das Spendenaufkommen. In Umfragen geben regelmäßig etwa 75% der Befragten eine positive Einstellung zur Organspende an, tatsächlich hat nur jeder Dritte davon einen Organspendenausweis.

Deswegen wollte man die BürgerInnen verstärkt auffordern, ihre Bereitschaft zur Organspende zu erklären. Das „Ja“ oder „Nein“ zur Organspende soll zukünftig auf der elektronischen Gesundheitskarte festgehalten werden. Nachdem sich die Fraktionsvorsitzenden darauf verständigt hatten, stimmte am letzten Freitag wie nicht anders zu erwarten eine deutliche Mehrheit und ein Teil der Abgeordneten der LINKEN [vk1] dem Gesetzentwurf zu.

Das nun verabschiedete Gesetz zur „Entscheidungslösung“ sieht zwar vor, dass die Entscheidung bezüglich der Bereitschaft zur Organspende nach wie vor freiwillig sein soll. Doch der Tenor ist eindeutig: Organspende soll gestärkt und gefördert werden; so steht es explizit in dem neuen Gesetz. Und dazu wollen die InitiatorInnen „den BürgerInnen mit Penetranz auf die Nerven gehen“, so Steinmeier.

Etliche Abgeordnete – unter anderem auch Gregor Gysi[vk2]  – hätten es lieber gesehen, wenn eine „Widerspruchslösung“ eingeführt worden wäre: Dann würden nur diejenigen, die sich explizit gegen Organspende aussprechen, nicht als OrganspenderInnen gelten. Aber diese Option war im Bundestag nicht mehrheitsfähig, so dass sich diese dem nun verabschiedeten Gesetzentwurf anschloss.

Es gibt aber auch viele Stimmen aus der LINKEN, die der Organtransplantation insgesamt bzw. zumindest den vorliegenden Gesetzentwürfen skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen. Kritik äußerten Kathrin Vogler[vk3]  und weitere linke Abgeordnete[vk4]  sowohl an dem von allen Fraktionsvorsitzenden als Gruppenantrag eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer Entscheidungslösung als auch an dem gleichzeitig zu Debatte stehenden Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes.

Einen Hauptkritikpunkt stellt die Verknüpfung der Entscheidungslösung mit der elektronischen Gesundheitskarte dar. 23 Bundestagsabgeordnete der LINKEN unterzeichneten den von Kathrin Vogler und Wolfgang Neskovic initiierten Änderungsantrag[vk5] , sämtliche Regelungen zur eCard aus dem Gesetz zur Entscheidungslösung zu streichen. Sie sehen die Freiwilligkeit und den Datenschutz gefährdet, wenn die Entscheidung für (oder auch gegen) Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte oder gar auf zentralen Servern gespeichert wird. Die Landesgruppe der NRW-Linken im Bundestag war mit Kathrin Vogler, Matthias W. Birkwald, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Ulla Lötzer, Niema Movassat und Ingrid Remmers die größte UnterstützerInnengruppe des Änderungsantrags. Dieser wurde aber im Plenum abgelehnt – genau wie ein Antrag der Grünen, den Kassen kein Schreibrecht auf der eCard einzuräumen. Die meisten UnterstützerInnen nahmen dies zum Anlass, dann im Plenum gegen den Gesetzentwurf zu stimmen, Einige aber hielten die Verbesserungen für die Organspende für so bedeutsam, dass sie trotz der eCard-Lösung dem Gesetz zustimmten.

Weitere Kritikpunkte hat die Linksfraktion in einem Entschließungsantrag[vk6]  zu dem TPG-Änderungsgesetz dargelegt. Um das Vertrauen der BürgerInnen wirklich zu stärken und die Bereitschaft, sich auch einen Organspendeausweis in die Brieftasche zu stecken, zu erhöhen, müssten nach Meinung der LINKEN weitere wichtige Änderungen und nicht nur moralische Appelle, Werbekampagnen oder rein technische Lösungen erfolgen.

So dürfen die Rechte der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), die aufgrund von undurchsichtigem Geschäftsgebaren und fragwürdigen Aussagen ihres ärztlichen Geschäftsführers ständig mit negativen Schlagzeilen in der Presse ist, nicht noch gesetzlich verankert und gestärkt werden. Stattdessen müssen die Vorkommnisse um die DSO verbindlich aufgearbeitet, die Aufsicht und Kontrolle verbessert und die Koordinierungsstelle in eine Behörde überführt werden. Nur verbindliche und transparente, dem wissenschaftlichen Stand entsprechende Richtlinien über die Zuteilungskriterien von Organen, Geweben und Gewebezubereitungen, die von der Politik und nicht von privaten Stiftungen wie DSO oder Eurotransplant festgelegt und verantwortet werden, schaffen in der Bevölkerung Vertrauen.

Zudem berücksichtigt das Gesetz den Stand der medizinischen Forschung und Wissenschaft nicht ausreichend. Die vorhandenen rechtlichen Unklarheiten hinsichtlich der Hirntoddiagnostik werden nicht geklärt und neuerliche Zweifel in den Reihen der Wissenschaft an dem für die Organspende ausschlaggebenden Hirntod-Kriterium nicht beachtet. Auch versäumt es das neue Gesetz, Ärzte vor der Organentnahme zum Einsatz technischer Geräte zur Feststellung des kompletten Ausfalls der Hirnfunktionen zu verpflichten.

DIE LINKE beklagt darüber hinaus, dass das Verhältnis zwischen Organspendenerklärung und Patientenverfügung nicht eindeutig geklärt wird. Viele Menschen wissen nämlich nicht, dass wer in seiner Patientenverfügung intensivmedizinisch Maßnahmen am Lebensende ablehnt, als OrganspenderIn ausfällt.

Nicht zuletzt fordert DIE LINKE, dass die Beratung von möglichen Spenderinnen und Spendern bzw. ihrer Angehörigen ergebnisoffen und unabhängig sein muss. Dafür müssen auch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Auch diese Forderungen fanden leider im Parlament keine Unterstützung. So ist als Fazit festzustellen: Die Defizite im System Organspende werden nicht ausreichend angegangen, entscheidende Schwachstellen (wie z.B. die DSO und ihre Skandale) werden nicht bereinigt. Transparenz, die Vertrauen schafft, sieht anders aus. Es bleibt zu bezweifeln, ob diese beiden Gesetze wirklich etwas für die Menschen verbessern, die schon lange vergeblich auf eine neue Niere oder ein neues Herz warten.