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22. März 201218:02

6,5% klingt für manche viel...

  • Wie ist der Verhandlungsstand zwischen ver.di und der Arbeitgeberseite?
  • 6,5% klingt für manche viel...
  • Bezieht sich der Streik vor allem auf die Betriebe oder gibt es eine gesellschaftliche Mobilisierung?
  • Was kann denn die Bevölkerung, was kann DIE LINKE tun, um die Beschäftigten zu unterstützen?
  • Wird es zu Streiks kommen?

.. diese Fragen beantwortet Pamela Strutz (Sekretärin ver.di, Landesvorstand DIE LINKE. NRW) für den LINKSLETTER

Wie ist der Verhandlungsstand zwischen ver.di und der Arbeitgeberseite?
 
Nach der zweiten Verhandlungsrunde in der letzten Woche „bieten“ die Arbeitgeber eine Erhöhung von 2,1 Prozent ab dem 1.5.2012 an. Eine weitere in Höhe von 1,2 Prozent soll zum 1.3.2013 erfolgen. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten, die die Arbeitgeber vorschlagen, bedeutet das weitere Reallohnverluste für die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst. Denn die vorgeschlagenen prozentualen Erhöhungen ergeben mitnichten die in der Öffentlichkeit propagierten 3,3 Prozent. Auf 2 Jahre gerechnet sind das tatsächlich nur 1,77 Prozent. Bei einer Inflationsrate von 2 bis 2,5 Prozent ist dieses „Angebot“ der blanke Hohn! Hinzu kommt noch, dass statt des von uns als soziale Komponente geforderten Sockelbetrages von 200 Euro eine Einmalzahlung in gleicher Höhe vorgeschlagen wurde. Eine Einmalzahlung hat jedoch mit einer echten sozialen Komponente rein gar nichts zu tun!
 
6,5% klingt für manche viel...
 
…wenn man allerdings bedenkt, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in den letzten 10 Jahren in Nordrhein-Westfalen einen Reallohnverlust von über 8 Prozent aufgrund moderater Tarifsteigerungen hinnehmen mussten, erscheinen die 6,5 Prozent gleich in einem anderen Licht. Hinzu kommt, dass soziale Komponenten gerade jetzt besonders nötig sind. Eine Reinigungskraft, die öffentliche Gebäude reinigt, verdient gerade mal 8,53 Euro in der Stunde. Dazu muss man wissen, dass die Kolleginnen häufig nicht in Vollzeit arbeiten, sondern Teilzeitverträge mit bis zu unter 10 Stunden die Woche haben. Da wird schnell klar, dass man von so einem Lohn nicht leben kann. Gerade für diese Kolleginnen ist die soziale Komponente von hoher Bedeutung. Dafür kämpfen wir!
 
Bezieht sich der Streik vor allem auf die Betriebe oder gibt es eine gesellschaftliche Mobilisierung?
 
Laut aktueller Umfragen befürworten etwa 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung den Streik. Und natürlich wird ein Arbeitskampf im öffentlichen Dienst besonders da wahrgenommen, wo Bürgerinnen und Bürger betroffen sind. Wir versuchen, gerade durch BürgerInnen-Infos und Elternbriefe Solidarität in der Bevölkerung zu bekommen. Bisher bekommen wir viel Zuspruch, auch wenn die Schließung einer Kita aufgrund des Streiks bei einzelnen Betroffenen zu enormen Problem führt. Ich versuche da, im Gespräch mit Betroffenen zu sein. Ich denke auch, dass die positive Stimmung auch daher rührt, dass die Leute das Gefühl haben, für Banken und ehemalige Präsidenten ist Geld da, aber bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll mal wieder gespart werden.
 
Was kann denn die Bevölkerung, was kann DIE LINKE tun, um die Beschäftigten zu unterstützen?
 
Gerade die Kolleginnen und Kollegen in den bürgernahen Bereichen können Zuspruch und Verständnis gebrauchen. Ich betreue beispielsweise die Kindertagesstätten. Die Erzieherinnen freuen sich über jeden Zuspruch von Eltern, den sie bekommen. Sie haben ein hohes Verantwortungsgefühl für Kinder und Eltern und schließen nicht mal so mirnichts, dirnichts eine komplette Einrichtung. Wenn die Kolleginnen und Kollegen merken, dass die Bevölkerung hinter ihnen steht, fällt es ihnen viel leichter, sich in diese Auseinandersetzung zu begeben und sich mal für ihre eigenen Belange – und nicht immer nur für andere – einzusetzen.
 
Wird es zu Streiks kommen?

 
Wenn die Arbeitgeber weiterhin solche Pseudoangebote unterbreiten, wird das nicht zu vermeiden sein. Alle Seiten haben erklärt, es wird keine vierte Verhandlungsrunde geben. Das heißt, es wird keine Schlichtung geben. Wir werden uns am 28., 29. März einigen müssen oder die Verhandlungen scheitern. Dann wird es, nach einer durchgeführten Befragung unsere Mitglieder (Urabstimmung), wahrscheinlich einen großen Arbeitskampf geben. In NRW jedenfalls ist die Mobilisierung hervorragend und alle Zeichen stehen auf Streik, wenn die Verhandlungen scheitern.
 

Pamela Strutz(pamela.strutz@dielinke-nrw.de)PermalinkTrackback-Link
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Neues Gesetz zur Organspende schafft erforderliche Transparenz und Vertrauen nicht

 

Frank Walter Steinmeiers Nierenspende für seine Frau im Jahr 2010 bildete für den Deutschen Bundestag den Startschuss: Nach 15 Jahren befasste sich das Parlament wieder mit dem Thema Organspende und Transplantation. Viele Abgeordnete – und zwar aus sämtlichen Fraktionen – beklagten, dass der Bedarf an Organen größer sei als das Spendenaufkommen. In Umfragen geben regelmäßig etwa 75% der Befragten eine positive Einstellung zur Organspende an, tatsächlich hat nur jeder Dritte davon einen Organspendenausweis.

Deswegen wollte man die BürgerInnen verstärkt auffordern, ihre Bereitschaft zur Organspende zu erklären. Das „Ja“ oder „Nein“ zur Organspende soll zukünftig auf der elektronischen Gesundheitskarte festgehalten werden. Nachdem sich die Fraktionsvorsitzenden darauf verständigt hatten, stimmte am letzten Freitag wie nicht anders zu erwarten eine deutliche Mehrheit und ein Teil der Abgeordneten der LINKEN [vk1] dem Gesetzentwurf zu.

Das nun verabschiedete Gesetz zur „Entscheidungslösung“ sieht zwar vor, dass die Entscheidung bezüglich der Bereitschaft zur Organspende nach wie vor freiwillig sein soll. Doch der Tenor ist eindeutig: Organspende soll gestärkt und gefördert werden; so steht es explizit in dem neuen Gesetz. Und dazu wollen die InitiatorInnen „den BürgerInnen mit Penetranz auf die Nerven gehen“, so Steinmeier.

Etliche Abgeordnete – unter anderem auch Gregor Gysi[vk2]  – hätten es lieber gesehen, wenn eine „Widerspruchslösung“ eingeführt worden wäre: Dann würden nur diejenigen, die sich explizit gegen Organspende aussprechen, nicht als OrganspenderInnen gelten. Aber diese Option war im Bundestag nicht mehrheitsfähig, so dass sich diese dem nun verabschiedeten Gesetzentwurf anschloss.

Es gibt aber auch viele Stimmen aus der LINKEN, die der Organtransplantation insgesamt bzw. zumindest den vorliegenden Gesetzentwürfen skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen. Kritik äußerten Kathrin Vogler[vk3]  und weitere linke Abgeordnete[vk4]  sowohl an dem von allen Fraktionsvorsitzenden als Gruppenantrag eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer Entscheidungslösung als auch an dem gleichzeitig zu Debatte stehenden Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes.

Einen Hauptkritikpunkt stellt die Verknüpfung der Entscheidungslösung mit der elektronischen Gesundheitskarte dar. 23 Bundestagsabgeordnete der LINKEN unterzeichneten den von Kathrin Vogler und Wolfgang Neskovic initiierten Änderungsantrag[vk5] , sämtliche Regelungen zur eCard aus dem Gesetz zur Entscheidungslösung zu streichen. Sie sehen die Freiwilligkeit und den Datenschutz gefährdet, wenn die Entscheidung für (oder auch gegen) Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte oder gar auf zentralen Servern gespeichert wird. Die Landesgruppe der NRW-Linken im Bundestag war mit Kathrin Vogler, Matthias W. Birkwald, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Ulla Lötzer, Niema Movassat und Ingrid Remmers die größte UnterstützerInnengruppe des Änderungsantrags. Dieser wurde aber im Plenum abgelehnt – genau wie ein Antrag der Grünen, den Kassen kein Schreibrecht auf der eCard einzuräumen. Die meisten UnterstützerInnen nahmen dies zum Anlass, dann im Plenum gegen den Gesetzentwurf zu stimmen, Einige aber hielten die Verbesserungen für die Organspende für so bedeutsam, dass sie trotz der eCard-Lösung dem Gesetz zustimmten.

Weitere Kritikpunkte hat die Linksfraktion in einem Entschließungsantrag[vk6]  zu dem TPG-Änderungsgesetz dargelegt. Um das Vertrauen der BürgerInnen wirklich zu stärken und die Bereitschaft, sich auch einen Organspendeausweis in die Brieftasche zu stecken, zu erhöhen, müssten nach Meinung der LINKEN weitere wichtige Änderungen und nicht nur moralische Appelle, Werbekampagnen oder rein technische Lösungen erfolgen.

So dürfen die Rechte der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), die aufgrund von undurchsichtigem Geschäftsgebaren und fragwürdigen Aussagen ihres ärztlichen Geschäftsführers ständig mit negativen Schlagzeilen in der Presse ist, nicht noch gesetzlich verankert und gestärkt werden. Stattdessen müssen die Vorkommnisse um die DSO verbindlich aufgearbeitet, die Aufsicht und Kontrolle verbessert und die Koordinierungsstelle in eine Behörde überführt werden. Nur verbindliche und transparente, dem wissenschaftlichen Stand entsprechende Richtlinien über die Zuteilungskriterien von Organen, Geweben und Gewebezubereitungen, die von der Politik und nicht von privaten Stiftungen wie DSO oder Eurotransplant festgelegt und verantwortet werden, schaffen in der Bevölkerung Vertrauen.

Zudem berücksichtigt das Gesetz den Stand der medizinischen Forschung und Wissenschaft nicht ausreichend. Die vorhandenen rechtlichen Unklarheiten hinsichtlich der Hirntoddiagnostik werden nicht geklärt und neuerliche Zweifel in den Reihen der Wissenschaft an dem für die Organspende ausschlaggebenden Hirntod-Kriterium nicht beachtet. Auch versäumt es das neue Gesetz, Ärzte vor der Organentnahme zum Einsatz technischer Geräte zur Feststellung des kompletten Ausfalls der Hirnfunktionen zu verpflichten.

DIE LINKE beklagt darüber hinaus, dass das Verhältnis zwischen Organspendenerklärung und Patientenverfügung nicht eindeutig geklärt wird. Viele Menschen wissen nämlich nicht, dass wer in seiner Patientenverfügung intensivmedizinisch Maßnahmen am Lebensende ablehnt, als OrganspenderIn ausfällt.

Nicht zuletzt fordert DIE LINKE, dass die Beratung von möglichen Spenderinnen und Spendern bzw. ihrer Angehörigen ergebnisoffen und unabhängig sein muss. Dafür müssen auch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Auch diese Forderungen fanden leider im Parlament keine Unterstützung. So ist als Fazit festzustellen: Die Defizite im System Organspende werden nicht ausreichend angegangen, entscheidende Schwachstellen (wie z.B. die DSO und ihre Skandale) werden nicht bereinigt. Transparenz, die Vertrauen schafft, sieht anders aus. Es bleibt zu bezweifeln, ob diese beiden Gesetze wirklich etwas für die Menschen verbessern, die schon lange vergeblich auf eine neue Niere oder ein neues Herz warten.