Termine der LAG's u. LAK's

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DIE LINKE in NRW: Arbeitskreise

Informationen:

Nach der Satzung gibt es zwei Formen von politischen Gremien auf Landesebene, nämlich innerparteiliche Zusammenschlüsse und Arbeitskreise.


Innerparteiliche Zusammenschlüsse / Landesarbeitsgemeinschaften (LAGs)

...sind freiwillige Gemeinschaften von Mitgliedern (und SympathiesantInnen) der LINKEN, die unabhängig von Beschlüssen der Organe gebildet werden können. Landesweit anerkannt ist ein solcher Zusammenschluss, wenn er in mindestens 10 Kreisverbänden jeweils mindestens 2% der Mitglieder organisiert oder wenn er vom Parteitag oder Landesrat anerkannt wurde. Weil sich der Begriff der anerkannten innerparteilichen Zusammenschlüsse (kurz AIZ) als sperrig und oft unverständlich gezeigt hat, wird meist der Begriff Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) verwendet. Landesweit anerkannte Zusammenschlüsse erhalten Delegiertenmandate zum Landesparteitag und Landesrat. Auch die Frauenorganisation LISA und die Strömungen Kommunistische Plattform (KPF) und Sozialistische Linke (SL) sind LAGs entsprechend der Satzung.


Landesarbeitskreise (LAKs)

...sind im Unterschied zu LAGs solche Gruppen, die zur Bearbeitung bestimmter Themenfelder von einem der Organe der Landespartei gegründet werden. Organe sind der Parteitag, der Landesrat und der Landesvorstand. Das gründende Organ beschließt auch über Struktur und Arbeitsweise des Landesarbeitskreises.


In der konkreten Arbeit sind die Grenzen zwischen einer LAG und einem LAK oft fließend. Entscheidend bei den LAGs ist, dass alle Mitglieder in der LINKEN das Recht haben, sich zusammen zu tun und solche Gemeinschaften zu bilden und damit ab einer bestimmten Größe auch Finanzmittel und Mitbestimmungsrechte zu erhalten. Diese Regelung hat DIE LINKE aus der Satzung der PDS übernommen. Sie spiegelt den Willen zum Pluralismus in der Partei wider und stammt aus der Auseinandersetzung mit der SED und mit kommunistischen Parteien, in der die Bildung von Strömungen ausdrücklich verboten war.