DIE LINKE in NRW: Reisekostenregelung


Diese Reisekostenregelung (RK) gilt für

  • Mitglieder der Partei, die im Auftrag des Landesvorstandes der Partei DIE LINKE. NRW tätig werden
  • Mitglieder von Satzungsgremien, die auf Einladung des Landesvorstandes an Sitzungen dieser Gremien teilnehmen.
  • Mitglieder der Kreisverbände, die im Auftrag des Kreisverbandes der Partei DIE LINKE. NRW tätig werden
  • Mitglieder der LAG, die in deren Auftrag tätig werden

Hierbei gelten für die Satzungsgremien nachkommende Regelungen:

Folgende Reisekosten trägt der Landesverband

  • RK Landesvorstand               
  • RK Landesfinanzrevisionskommission
  • RK Landesschiedskommission           
  • RK Präsidium Landesrat                            
  • RK Präsidium Landesparteitag          
  • RK Präsidium Landesfinanzrat          
  • RK Präsidium Landesvertreter*innenversammlung
  • RK Antragsberatungskommission
  • RK LAG zu PT; Einreichung der Reisekosten über LAG-Sprecher*innen

 Folgende Reisekosten trägt der Kreisverband

  • RK Delegierte zum Bundes- und Landesparteitag und Landesvertreter*innenversammlung
  • RK Delegierte zum Landesrat
  • RK Mitglieder Landesfinanzrat

Fahrtkostenerstattung

Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder des privaten PKW werden Fahrtkosten in folgender Höhe erstattet: 

Öffentliche Verkehrsmittel:
Erstattet werden nachgewiesene Fahrtkosten für die Bundesbahn 2. Klasse oder sonstige öffentliche Verkehrsmittel. Es ist dabei jeweils der günstigste Tarif zu wählen.

Privater PKW:
Für die Nutzung des privaten PKW werden 0,20 € pro Kilometer erstattet. Nach Möglichkeit sind Fahrgemeinschaften zu bilden.

Taxikosten werden grundsätzlich nicht erstattet.

Übernachtungskosten

Mit Nachweis werden die Übernachtungskosten bis zu maximal 75,00 € pro Nacht erstattet. Die jeweils kostengünstigste Variante ist zu wählen.

Verpflegungspauschale

Es kann dem Landesverband (LAG und Satzungsgremien) bzw. Kreisverband (Delegierte) eine Verpflegungspauschale in Höhe von 12 Euro pro Tag in Rechnung gestellt werden.

Abrechnungszeitraum

Reisekosten sind grundsätzlich spätestens am Ende des Folgemonats, in dem die Reise endete, abzurechnen. Für später abgerechnete Reisen entfällt die Kostenerstattung. 

Beschlossen auf dem Landesparteitag am 5. Und 6. November 2016

Formular zur Reisekostenabrechnung hier downloaden >>>