(1) Der Landesvorstand vertritt die Landespartei nach innen und außen.
Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der Beschlüsse der Organe der Landespartei.
(2) Der Landesvorstand beschließt eine interne Aufgabenverteilung, die folgende Schwerpunktbereiche berücksichtigt:
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kommunikation
- Finanzen
- Organisation
Für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation sind Landesprecherin und Landessprecher, für Finanzen ist der/die LandesschatzmeisterIn und für Organisation ist der/die LandesgeschäftsführerIn hauptverantwortlich.
(3) Der Landesvorstand wählt aus seiner Mitte eineN WeitereN FinanzbeauftragteN , der/die den/die LandesschatzmeisterIn bei seiner/ihrer Arbeit unterstützt, ihn/sie im Krankheits- oder Urlaubsfall vertritt und der/sie gemeinsam mit dem/der LandesschatzmeisterIn für die Zusammenarbeit mit dem Landesfinanzrat zuständig ist.
(4) Der Landesvorstand wählt aus seiner Mitte ein Presseteam mit einer/einem PressesprecherIn, sowie mindestens einer/einem stellvertretendeN PressesprecherIn. Sie sind zuständig für die Versendung und Veröffentlichungen von Pressemitteilungen und unterstützen die Themenverantwortlichen gemeinsam bzw. arbeitsteilig bei Bedarf beim Verfassen von Pressemitteilungen. Sie sind weiter verantwortlich für die Einladung und Betreuung der PressevertreterInnen zu Veranstaltungen der Landespartei. Bei Parteitagen und anderen großen Veranstaltungen leiten sie gemeinsam das Presseteam. Das Presseteam muss mindestens zur Hälfte aus Frauen bestehen. Pressemitteilungen werden in Abstimmung mit dem/der LandespressesprecherIn bzw. seiner/ihrer StellvertreterIn veröffentlicht.
Bei Außenvertretungen bzw. Pressemitteilungen, die weitere Aufgabenfelder tangieren, ist auch eine Abstimmung mit den dafür jeweils verantwortlichen Mitgliedern des Landesvorstands herbeizuführen.
Die beiden SprecherInnen verständigen sich mit den jeweiligen Hauptverantwortlichen, falls sie Äußerungen zu einer Frage, die deren Sachgebiet berührt, für erforderlich halten.
Die Landesvorstandsmitglieder sind in der Außenvertretung an die Beschlüsse der Organe des Landesverbands und an das Programm der Partei gebunden.
Pressemitteilungen und andere Äußerungen im Namen des Landesvorstandes werden allen Mitgliedern des Landesvorstandes umgehend zur Verfügung gestellt.
(5) Der Landesvorstand wählt aus seiner Mitte mindestens drei Verantwortliche für die Onlineredaktion. Sie sind hauptverantwortlich für Inhalt und Gestaltung des Internetauftritts der Landespartei. Sie koordinieren die Onlineredaktion, in die der Landesvorstand weitere gleichberechtigte Redaktionsmitglieder aus der Landespartei entsenden kann.
Die Gesamtredaktion muss aus mindestens 50% Frauen bestehen.
(6) Der Landesvorstand wählt aus seiner Mitte mindestens drei Verantwortliche für die Linksletterredaktion. Sie sind hauptverantwortlich für Inhalt und Gestaltung des Linksletters der Landespartei. Sie koordinieren die Linksletterredaktion, in die der Landesvorstand weitere gleichberechtigte Redaktionsmitglieder aus der Landespartei entsenden kann.
Die Gesamtredaktion muss aus mindestens 50% Frauen bestehen.
(7) Der Landesvorstand wählt aus seiner Mitte mindestens drei verantwortliche RedakteurInnen für die Zeitung des Landesverbands. Sie koordinieren die Zeitungsredaktion, in die der Landesvorstand weitere gleichberechtigte Redaktionsmitglieder aus der Landespartei entsenden kann.
Die Gesamtredaktion muss aus mindestens 50% Frauen bestehen.
(8) Der Landesvorstand beschließt die Struktur der inhaltlich für die Arbeit nach außen und innen wichtigen Themenfelder und wählt aus seiner Mitte Verantwortliche für die jeweiligen Themenfelder.
(9) Der Landesvorstand benennt aus seinen Reihen Verantwortliche für die Zusammenarbeit mit den Landesarbeitsgemeinschaften und –arbeitskreisen.
(10) Der Landesvorstand benennt für die Zusammenarbeit mit den Kreisverbänden verantwortliche Vorstandsmitglieder pro Kreisverband.
Für alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung, insbesondere für die Einhaltung des Haushaltsplanes, ist der Landesvorstand gesamtverantwortlich.
Verträge, die einen Betrag von 5000 Euro nicht überschreiten, können vom Geschäftsführenden Landesvorstand beschlossen werden. In besonderen Situationen (z.B. Wahlkämpfen) können vom Landesvorstand zusätzliche Modalitäten beschlossen werden. Alle Verträge die der Landesverband schließt, müssen für alle Mitglieder des Landesvorstandes einsehbar sein.
Die Frauen im Landesvorstand wählen auf Vorschlag des Frauenplenums eine Frauenbeauftragte. Die Frauenbeauftragte darf kein Mitglied des Landesvorstands sein.
(1) Die Frauenbeauftragte hat die Aufgabe, im Landesvorstand die Anliegen der Frauen in der Partei zu vertreten, Vorschläge zur Verbesserung der Partizipation von Frauen in der Parteiarbeit zu unterbreiten und die Umsetzung der Beschlüsse zur Gleichstellung von Frauen in der Partei zu überwachen.
(2) Die Frauenbeauftragte hat zu Sitzungen des Landesvorstands und des geschäftsführenden Landesvorstands Antrags- und Rederecht. Sie ist rechtzeitig über alle inhaltlichen und organisatorischen Vorhaben zu informieren und in die Planungen von Beginn an mit einzubeziehen.
(3) Die Frauenbeauftragte ist an der Ausschreibung von Stellen, der Einstellung, Beförderung, Kündigung, Abmahnung oder Abgruppierung von Beschäftigten der Landespartei zu beteiligen.
Der Landesvorstand bestellt eineN DatenschutzbeauftragteN für den Landesverband der Partei.
Zu den MitarbeiterInnen des Landesvorstands zählen alle Beschäftigten unabhängig von Art, Umfang und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, sowie dem Beschäftigungsort.
(1) Die MitarbeiterInnen unterstützen und beraten den Landesvorstand im Rahmen ihrer Aufgaben.
(2) Die MitarbeiterInnen sind zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten in allen nicht-öffentlichen bzw. nicht-parteiöffentlichen Belangen verpflichtet.
(3) Die MitarbeiterInnen können Vorschläge zur Tagesordnung von Sitzungen des Landesvorstands und des geschäftsführenden Landesvorstands machen. Sie haben auf Sitzungen des Landesvorstands und des geschäftsführenden Landesvorstands Antrags- und Rederecht.
(4) Auf Wunsch eines Drittels der MitarbeiterInnen findet innerhalb von spätestens einer Woche eine MitarbeiterInnenbesprechung mit den dafür zuständigen Vorstandsmitgliedern statt.
(1) Der Landesvorstand tagt alle vier Wochen Samstags. Einmal pro Quartal tagt der Lavo in einer Wochenendklausur, die den Samstag ersetzt.
(2) Die Einladungen zur Sitzung des Landesvorstandes werden mit einem Tagesordnungsvorschlag mit Zeitplan spätestens fünf Tage vor der Sitzung per Mail an alle Landesvorstandsmitglieder versandt. Der Tagesordnungsvorschlag wird vom geschäftsführenden Landesvorstand erstellt.
Vorschläge für die Tagesordnung sollen mindestens acht Tage vor der Sitzung dem Geschäftsführenden Landesvorstand und der Landesgeschäftsstelle vorliegen.
Anträge werden nur behandelt, wenn sie bis zum Mittwoch vor der jeweiligen Sitzung in der Landesgeschäftsstelle eingegangen sind.
Begründete Dringlichkeitsanträge können bis zum Beginn der jeweiligen Sitzung vorgelegt werden.
Regelmäßige Tagesordnungspunkte der Sitzungen des Landesvorstandes sind: Beschluss über die Tagesordnung, Berichte aus der Landesgeschäftsstelle und des geschäftsführenden Landesvorstandes, Beschlusskontrolle, Finanzen, aktuelle politische Situation.
Auf Antrag von mindestens fünf Mitgliedern des Landesvorstands muss ein beantragter Tagesordnungspunkt behandelt werden.
(3) Folgende Personen(gruppen) erhalten die Einladungen zur Sitzung des Landesvorstands und sind auf den Sitzungen rede- und antragsberechtigt:
- die Mitglieder des Parteivorstands aus NRW
- die Mitglieder des Bundesausschusses aus NRW
- die Mitglieder des Landesratspräsidiums
- die Mitglieder des Landesfinanzratspräsidiums
- die Landtagsabgeordneten der LINKEN.NRW
- die Bundestagsabgeordneten der LINKSFRAKTION aus NRW
- die Frauenbeauftragte
- der/die Datenschutzbeauftragte
- der/die SprecherIn der Linksjugend [´solid]
- die MitarbeiterInnen des Landesvorstands
Darüber hinaus sind die Einladungen zu Landesvorstandssitzungen durch Veröffentlichung auf der Internetseite parteiöffentlich zu machen und per Mail zu versenden an:
- die Kreisvorstände
- die SprecherInnenkreise der anerkannten landesweiten innerparteilichen Zusammenschlüsse
- den SprechherInnenrat von Linksjugend [´solid]
(4) Wenn ein Drittel der Mitglieder des Landesvorstands dies verlangt, hat der Geschäftsführende Landesvorstand innerhalb von 48 Stunden nach Antragstellung eine Sondersitzung des Landesvorstandes durchzuführen.
(5) Der Landesvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Außer in Fragen, in denen dies in der Satzung anders geregelt ist, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst.
(6) Die Vorstandssitzungen werden in der Regel von zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Landesvorstands geleitet. Die Sitzungsleitung ist für die Einhaltung des Zeitplans verantwortlich.
(7) Die Sitzungsleitung führt eine Redeliste, in der die Mindestquotierung von Frauen berücksichtigt wird. Das heißt, dass vor jedem Mann eine Frau das Wort unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Wortmeldung erhält. Nur wenn keine Frauen auf der Redeliste stehen, dürfen mehrere Männer hintereinander sprechen.
(8) Für Diskussionsbeiträge ist in der Regel eine Redezeit von maximal 3 Minuten vorgesehen, die auf Antrag verkürzt oder verlängert werden kann.
(9) Der Zeitplan ist unbedingt einzuhalten, Abweichungen bedürfen der Beschlussfassung auf Antrag. Melden sich mehr TeilnehmerInnen zu Wort als Zeit für die Diskussion vorgesehen ist, haben die Wortbeiträge der gewählten Landesvorstandsmitglieder Vorrang. Danach entscheidet das Los über die Redeliste. Im Zeitplan ist am Ende jedes Tagesordnungspunktes ein angemessener Zeitrahmen für die Beschlussfassung über Vorlagen und Anträge zu berücksichtigen.
(10) Beschlussvorlagen und Anträge sind bis spätestens drei Tage vor der Sitzung an die
Landesgeschäftstelle zu senden. Sie werden den Eingeladenen vor der Sitzung per E-Mail zugeschickt.
(11) Der Landesvorstand wählt aus seiner Mitte für die jeweilige Dauer von 6 Monaten eine/einen SchriftführerIn. Der/die SchriftführerIn verfasst von den Vorstandssitzungen Ergebnissprotokolle und überträgt die gefassten Beschlüsse in die Liste der noch zu bearbeitenden Aufträge (Beschlusskontrollliste).
Der Protokollentwurf wird den Eingeladenen bis spätestens 5 Tage nach der Sitzung per E-Mail geschickt, die ihre Korrekturvorschläge innerhalb von 3 Tagen an de /die SchriftführerIn senden sollten.
Nach der Genehmigung des Protokolls ist dieses auf der Internetseite der Landespartei zusammen mit den getroffenen Beschlüssen zu veröffentlichen.
Der Geschäftsführende Landesvorstand ist für die Führung der laufenden Geschäfte des Landesvorstandes verantwortlich.
(1) Der Geschäftsführende Landesvorstand besteht aus den beiden SprecherInnen, den vier StellvertreterInnen, dem/der LandesschatzmeisterIn, dem/der LandesgeschäftsführerIn sowie zwei weiteren Mitgliedern, die im halbjährlichen Wechsel vom Landesvorstand aus seiner Mitte gewählt werden.
(2) Verträge müssen von mindestens zwei Mitgliedern des Geschäftsführenden Landesvorstands unterschrieben werden.
(3) Die Personalverantwortung liegt bei der Landesgeschäftsführerin / dem Landesgeschäftsführer. Die Fachaufsicht obliegt den zuständigen Mitgliedern im Geschäftsführenden Landesvorstand. Die Personalverwaltung liegt bei der Schatzmeisterin / dem Schatzmeister.
(4) Der Geschäftsführende Landesvorstand ist an die Beschlüsse des Gesamt-Landesvorstandes gebunden.
(5) Über wichtige Entscheidungen, die zwischen den Sitzungen des Landesvorstands getroffen werden mussten, berichtet der Geschäftsführende Landesvorstand auf der jeweils nächsten Sitzung des Landesvorstandes. Auf Antrag von mindestens fünf Mitgliedern des Landesvorstands bedürfen solcherart Beschlüsse der Bestätigung des Landesvorstands.
(1) Ordentliche Sitzungen des Geschäftsführenden Landesvorstands finden mindestens monatlich im Gegenrhythmus zu den Sitzungen des Gesamt-Landesvorstandes statt.
Sofern die politische Situation dies erfordert, kann der Geschäftsführende Landesvorstand auch einen Sitzungsplan beschließen, der mehr als eine ordentliche Sitzung innerhalb eines Monats vorsieht.
(2) Die Einladungen zur Sitzung des Geschäftsführenden Landesvorstands werden mit einem Tagesordnungsvorschlag spätestens fünf Tage vor der Sitzung per Mail an alle
Landesvorstandsmitglieder versandt. Der Tagesordnungsvorschlag wird von dem/der LandesgeschäftsführerIn in Abstimmung mit den LandessprecherInnen erstellt.
Vorschläge für die Tagesordnung sollen mindestens acht Tage vor der Sitzung dem Geschäftsführenden Landesvorstand und der Landesgeschäftsstelle vorliegen. Antragsberechtigt hierfür sind alle Mitglieder des Landesvorstands und seine MitarbeiterInnen. Anträge werden nur behandelt, wenn sie mindestens drei Tage vor der jeweiligen Sitzung dem Geschäftsführenden Landesvorstand vorliegen. Begründete Dringlichkeitsanträge können bis zum Beginn der jeweiligen Sitzung vorgelegt werden.
(3) Wenn ein Drittel der Mitglieder des Geschäftsführenden Landesvorstands dies verlangt, ist innerhalb von 48 Stunden nach Antragstellung eine Sondersitzung des Geschäftsführenden Landesvorstands durchzuführen. Auch hierüber sind alle Mitglieder des Landesvorstands zu informieren.
(4) Der Geschäftsführende Landesvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Außer in Fragen, in denen dies in der Satzung anders geregelt ist, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst.
(5) Die Sitzung wird i.d.R. von den SprecherInnen geleitet.
(6) Der Geschäftsführende Landesvorstand wählt aus seiner Mitte für die jeweilige Dauer von 6 Monaten eine/einen SchriftführerIn. Der/die SchriftführerIn verfasst von den Vorstandssitzungen Ergebnissprotokolle und überträgt die gefassten Beschlüsse in die Liste der noch zu bearbeitenden Aufträge (Beschlusskontrollliste). Die Protokolle werden i.d.R. binnen fünf Tagen an die Mitglieder des Landesvorstands per Mail versandt.
Korrektur- und Ergänzungswünsche sind innerhalb der darauf folgenden nächsten drei Tage per Mail einzubringen.
In der nächstfolgenden Sitzung des Geschäftsführenden Landesvorstands werden nur noch strittige Korrekturwünsche behandelt. Nach ihrer Genehmigung werden die Protokolle an die regelmäßig Einzuladenden versandt und auf der Internetseite der Landespartei veröffentlicht.
(1) Landesvorstandssitzungen sind parteiöffentlich, soweit die Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes vorschreibt. Die Termine und Tagungsorte der Landesvorstandssitzungen werden auf der Homepage des Landesverbands veröffentlicht.
(2) Anwesende Parteimitglieder haben Rederecht.
(3) In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere personal- und datenschutzrechtlichen Belangen, kann der Landesvorstand bzw. der Geschäftsführende Landesvorstand mit absoluter Mehrheit der anwesenden Landesvorstandsmitglieder bzw. der anwesenden geschäftsführenden Landesvorstandsmitglieder die Nicht-Öffentlichkeit der Sitzung beschließen. In diesem Fall ist am Ende der Sitzung zu beschließen, welche Informationen aus dieser Sitzung öffentlich gemacht werden.
An nicht-öffentlichen Sitzungen des Landesvorstands bzw. des geschäftsführenden Landesvorstands dürfen alle Vorstandsmitglieder und MitarbeiterInnen des Landesvorstands teilnehmen.
Die Geschäftsordnung tritt mit Beschluss des Landesvorstandes in Kraft.
Sie kann danach jederzeit mit Mehrheit der anwesenden Landesvorstandsmitglieder geändert werden, wenn der Änderungsantrag in der mit der Einladung versandten Tagesordnung angekündigt ist.
Die Geschäftsordnung gilt bis zur Konstituierung des neuen Landesvorstandes.
Beschlossen auf der Klausurtagung des Landesvorstands am 17.07.2010