Ersetzungsantrag „Öffentlich geförderte Beschäftigung“
Antragsteller: KV Düsseldorf, LAG „Weg mit Hartz IV!“, Alisan Sengül (Sprecher KV Hamm), Christian Leye (Sprecher KV Bochum), Basri Cakir (KV Krefeld), Sevim Dagdelen (MdB, KV Bochum) und Martin Hantke (Sprecher LAG FIP NRW, KV Bochum)
Die Zeilen 1394 bis 1403
„und ihnen im Falle der Erwerbslosigkeit eine ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende tariflich bezahlte Beschäftigung zum Wohle und zum Nutzen aller ermöglichen. Öffentlich geförderte Beschäftigung muss sinnvolle und tariflich bezahlte Arbeitsplätze anbieten. Diese sollten besonders dort geschaffen werden, wo der Markt Bedürfnisse im sozialen, kulturellen und ökologischen Bereich nicht abdeckt. Die Annahme dieser Arbeitsplätze ist freiwillig.
Wir diskutieren darüber, inwieweit mit einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor über die Arbeitsmarktpolitik hinaus die Beschäftigung im Non-Profit-Bereich dauerhaft fortentwickelt und gestärkt werden kann.“
werden gestrichen und ersetzt durch:
„ (…). Wir müssen konstatieren: Nicht nur die Privatwirtschaft, auch Kommunen und Wohlfahrtsverbände bedienen sich bei Langzeitarbeitslosen, um soziale und kommunale Aufgaben zum Billiglohn erledigen zu lassen. Gewerkschaften und Handwerkskammern beklagen die dadurch verursachte Verdrängung von Tarifarbeitsplätzen. DIE LINKE ist sich bewusst, dass es nicht individuelle „multiple Vermittlungshemmnisse“ sind, sondern in erster Linie der Mangel an Tarifarbeitsplätzen, die nach unten durch einen gesetzlichen Mindestlohn abgesichert sind, der uns in die katastrophale Situation gebracht hat, dass immer mehr Menschen mit Hartz IV aufstocken müssen und vom ersten Arbeitsmarkt dauerhaft ausgeschlossen werden. Statt der in den vergangenen Jahren erfolgten Rationalisierungsprogramme, brauchen wir bei Bund, Ländern und Kommunen einen gezielten Aufbau von Beschäftigung zu voll versicherungspflichtigen Tarif- statt Dumpinglöhnen.
Wir diskutieren weiterhin darüber, welche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen am besten geeignet sind, erwerbslose Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Insbesondere auch die Inklusion von Chronisch Kranken und Behinderten soll dabei berücksichtigt werden.“
Begründung:
Die im Programmentwurf als Mittel zur Bekämpfung der Massenerwerbslosigkeit aufgeführte ÖBS ist für diesen Zweck gänzlich ungeeignet. Er ist Ausdruck der Hartz IV-Logik, der Spaltung der Erwerbslosen und wird daher abgelehnt. Gewerkschaften und Handwerkskammern warnen insbesondere vor den Verdrängungseffekten (siehe Karin Lenhart/Alexandra Wagner: „Abschließender Bericht der Wissenschaftlichen Bestandsaufnahme zur Umsetzung des ÖBS-Programms in Berlin“)
Zudem ist die Definition von Bereichen, in denen der Markt die Bedürfnisse "nicht abdeckt", irreführend, da sie suggeriert, dass es im Kapitalismus Bereiche gebe in denen der Markt Bedürfnisse abdecken würde und das kapitalistische Wirtschaftssystem sich an gesellschaftlichen Bedürfnissen statt am Prinzip der Profitmaximierung orientieren würde. Auch die geforderte Freiwilligkeit eines ÖBS wäre aufgrund der Sanktionsparagraphen im SGB II nur dann umsetzbar, wenn Hartz IV abgeschafft wäre. Selbst wenn die geforderte Freiwilligkeit des ÖBS durchgesetzt würde, bliebe er aufgrund seiner völlig unzureichenden Entlohnung Bestandteil des Niedriglohnsektors. Und wenn sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dahingehend verändert haben, dass eine Abschaffung von Hartz IV durchgesetzt wäre, sollte die Konzentration nicht auf der Einrichtung weiterer Arbeitsmärkte liegen, sondern auf der Schaffung von regulären, tariflich entlohnten, mitbestimmten und unbefristeten Stellen im öffentlichen Dienst und auf dem ersten Arbeitsmarkt für alle.