Landesgeschäftsstelle

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Landesvorstand, Finanzen, Organisation:

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Mitgliederverwaltung und Geschäftsstelle:

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Bankverbindung:

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BLZ: 370 501 98
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DIE LINKE in NRW: Landesvorstand

Informationen:

Der Landesvorstand wird gemäß der Satzung alle zwei Jahre gewählt. Der Landesparteitag kann Neuwahlen beschließen und führt Nachwahlen durch, wenn Mitglieder ausgeschieden sind. Für den Vorstand gilt eine weitgehende Trennung von Amt und Mandat nach § 32 der Satzung: Höchstens 20% der Vorstandsmitglieder dürfen Bundestagsabgeordnete, Landtagsabgeordnete oder Abgeordnete im Europaparlament, Beschäftigte von Fraktionen oder Fraktionsmitgliedern auf Bundes- oder Landesebene oder Beschäftigte des mit der Partei verbundenen Jugend- und Studierendenverbandes sein. Der Vorstand führt die Geschäfte der Landespartei und vertritt sie nach innen und außen. Er ist das ausführende Organ der Partei und handelt nach den Vorgaben der Beschlussorgane Landesparteitag und Landesrat. Unter den maximal 25 Vorstandsmitgliedern gehören 10 dem geschäftsführenden Vorstand an, und es gibt (mindestens) eineN jugendpolitischeN SprecherIn.

Hier geht es zur Struktur und Aufgabenverteilung im Landesvorstand


Landesvorstandsklausur vom 21. bis 23.1.2011 in Lage