Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thema "Entfristung der U3 Pauschale", "Erhöhung des zusätzlichen Zuschusses für unterdreijährige Kinder". SPD und Grüne haben im Ausschuss am 12.7.2011 zugestimmt.
Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - Erstes KiBiz-Änderungsgesetz -
Gesetzentwurf LRg - Drucksache 15/1929 -
Der Gesetzentwurf – Drucksache 15/1929 – wird in § 21 Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen wie folgt geändert:
Entfristung der U3 Pauschale
In § 21 Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter „Im Kindergartenjahr 2011/2012“ durch die Wörter „Pro Kindergartenjahr“ ersetzt.
Erhöhung des zusätzlichen Zuschusses für unterdreijährige Kinder
Zu Nummer 20 (Anlage zu § 21)
Die Anlage zu § 21 wird wie folgt gefasst.
Anlage zu § 21
Gruppenform I und II: U3-Pauschalen
| Wöchentliche Betreuungszeit | U3- Pauschale in EUR |
a | 25 Stunden | 1.400 |
b | 35 Stunden | 1.800 |
c | 45 Stunden | 2.200 |
Begründung:
Die Entfristung der U3-Pauschale dient dem weiteren Zurückdrängen prekärer Beschäftigung in den Kindertageseinrichtungen.
Mit der Erhöhung des Zuschusses um 400 Euro je Kind wird gleichzeitig ein zusätzlicher Beitrag für eine bessere Personalausstattung geleistet.
Bärbel Beuermann
Wolfgang Zimmermann
Özlem Alev Demirel
Dr. Carolin Butterwegge
und Fraktion