14. Juli 2011 Linksfraktion NRW

Antrag der LINKEN: Entfristung und Erhöhung der U3 Pauschale

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thema "Entfristung der U3 Pauschale", "Erhöhung des zusätzlichen Zuschusses für unterdreijährige Kinder". SPD und Grüne haben im Ausschuss am 12.7.2011 zugestimmt.

Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - Erstes KiBiz-Änderungsgesetz -

Gesetzentwurf LRg - Drucksache 15/1929 -

Der Gesetzentwurf – Drucksache 15/1929 – wird in § 21 Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen wie folgt geändert:

Entfristung der U3 Pauschale

In § 21 Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter „Im Kindergartenjahr 2011/2012“ durch die Wörter „Pro Kindergartenjahr“ ersetzt.

Erhöhung des zusätzlichen Zuschusses für unterdreijährige Kinder

Zu Nummer 20 (Anlage zu § 21)

Die Anlage zu § 21 wird wie folgt gefasst.

Anlage zu § 21

Gruppenform I und II: U3-Pauschalen

 

Wöchentliche Betreuungszeit

U3- Pauschale in EUR

a

25 Stunden

1.400

b

35 Stunden

1.800

c

45 Stunden

2.200

 

Begründung:

Die Entfristung der U3-Pauschale dient dem weiteren Zurückdrängen prekärer Beschäftigung in den Kindertageseinrichtungen.

Mit der Erhöhung des Zuschusses um 400 Euro je Kind wird gleichzeitig ein zusätzlicher Beitrag für eine bessere Personalausstattung geleistet.


Bärbel Beuermann

Wolfgang Zimmermann

Özlem Alev Demirel

Dr. Carolin Butterwegge

 

und Fraktion