14. Juli 2011 Linksfraktion NRW

Antrag der LINKEN: Zusammenarbeit mit den Eltern

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thema "Zusammenarbeit mit den Eltern. SPD und Grüne haben den Antrag im Ausschuss am 12.7.2011 abgelehnt.

Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - Erstes KiBiz-Änderungsgesetz -

Gesetzentwurf LRg - Drucksache 15/1929 -

Im Antrag – Drucksache 15/1929 – wird §9 Zusammenarbeit mit den Eltern folgt geändert:

§ 9 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Der Elternbeitrat ist vom Träger und der Leitung der Einrichtung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung zu informieren. Bei Entscheidungen über das pädagogische Konzept der Einrichtung, über die personelle Besetzung, die räumliche und sachliche Ausstattung, die Angebotsstruktur, die Hausordnung, die Öffnungs- und Schließungszeiten ist der Elternbeirat anzuhören. Gestaltungshinweise hat der Träger dabei angemessen zu berücksichtigen. Entscheidungen die die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Elternbeirat. Hierzu zählen vor allem die Planung und die Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Eltern sowie die Verpflegung in der Einrichtung.“      

Streichung des Quorums zur Wahl des Landeselternrates

§ Abs.7 Satz 3 und 4 werden gestrichen

Verbesserung der finanziellen Ausstattung des Landeselternrates

§ Abs. 8 Satz 2 wird durch den Satz „Der gewählte Landeselternrat erhält für die mit der Wahrnehmung der Aufgaben verbundenen Ausgaben mindestens 50.000 EUR jährlich.“ ersetzt.

Begründung:

Für die demokratische Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung ist die Ermöglichung von Elternmitbestimmung ein zentrales Moment. Diese Elternmitbestimmung erfordert auch konkrete Rahmenbedingungen, die Änderung in Absatz 4 ist daher eine notwendige Klarstellung. 

Elternmitbestimmung darf jedoch nicht auf dem „Kalten Weg“ blockiert werden. Das im Gesetzesentwurf der Landesregierung verankerte Quorum zur Wahl des Landeselternbeirates stellt eine unnötige und die Bildung eines Landeselternbeirates potenziell blockierende Hürde dar (vgl. auch Stellungnahme 15/669 des Landeselternrates KiTa NRW e.V.). Daher muss diese Hürde in Absatz 7 Satz 3 und 4 gestrichen werden.

Statt der Einführung eines Quorums ist der Landeselternrat finanziell so auszustatten, dass er als eigenständige Interessenvertretung gestärkt wird und insbesondere durch seine (Öffentlichkeits-)Arbeit für die Beteiligung an den Wahlen zur Elternvertretung werben kann. Mit der ursprünglichen Summe der Fördergelder i.H.v. 10.000 EUR wird dies nicht in geeigneter Wiese möglich sein. Daher ist eine Erhöhung dieser Summe auf mind. 50.000 EUR notwendig, um funktionierende Mitbestimmungsstrukturen, in denen sich engagierte Eltern zum Wohle ihrer Kinder einbringen können, zu ermöglichen.

Bärbel Beuermann

Wolfgang Zimmermann

Özlem Alev Demirel

Dr. Carolin Butterwegge

und Fraktion