Düsseldorf, 23. Oktober 2011
Die ver.di-Linken NRW haben sich am 23.10. 2011 mit den problematischen Kommunalfinanzen in NRW beschäftigt und auf der Grundlage des Antrags 001 der ver.di-Landesbezirkskonferenz NRW die nachfolgende Resolution beschlossen.
Wir sind besorgt über das von der Landesregierung vorgelegte „Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz)“.
Nachdem die Landesregierung durch die Wiederbeteiligung der Kommunen an der Grunderwerbssteuer und die Erhöhung der Finanzmasse im Gemeindefinanzierungsgesetz um jährlich rund 300 Mio. € bisher durchaus zur Stärkung der Kommunalfinanzen beigetragen hat, scheint es nunmehr wieder Überlegungen zu geben, den Kommunen erneut eine Kürzungspolitik aufzuzwingen.
Durch dieses Gesetz würden die 34 teilnahmepflichtigen Kommunen zum Haushaltsausgleich binnen 5 Jahren und damit zum weiteren Stellen- und Aufgabenabbau gezwungen.
Weder die zeitweilig angestiegenen Gewerbesteuereinnahmen noch die angekündigte strukturelle Landeshilfe reichen aus, um in den Kommunen ausgeglichene Haushalten aufzustellen.
Bisher unter größten Anstrengungen erhaltene kulturelle und soziale Einrichtungen wären neben vielen anderen Bereichen in ihrer Existenz mindestens gefährdet. Die abgewählte Direktive "Privat vor Staat" würde den Kommunen geradezu aufgezwungen.
Maßnahmen in Folge des Stärkungspaktgesetzes würden auch zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Kommunen gehen; selbst betriebsbedingte Kündigungen wären nicht auszuschließen. Dies lehnen wir nachdrücklich ab und rufen zum energischen Widerstand dagegen auf.
Der als Hilfe beschriebene Stärkungspakt wird die Kommunale Selbstverwaltung in NRW bedrohen und in seiner Wirkung alle aufsichtsbehördlichen Maßnahmen der Vergangenheit in den Schatten stellen.
Das vorgelegte Stärkungspaktgesetz ist konsequent abzulehnen. Wir fordern den Landtag auf, dem darin vorgezeichneten Weg nicht zu folgen.
Wir fordern die Landesregierung auf
finanzschwachen Kommunen die vorgesehenen Finanzhilfen ohne Bedingungen und Auflagen zu gewähren
Vorstöße im Bundesrat in Richtung auf eine deutliche Verbesserung der steuerlichen Einnahmen (z.B. Körperschaftssteuer, Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Spitzensteuersatz) zu unternehmen
den kommunalen Anteil an der steuerlichen Finanzmasse von derzeit 23% auf 25% und mittelfristig auf den ursprünglichen Satz von 28,5% zu erhöhen.
Vor dem Hintergrund von 4,8 Billionen Euro Geldvermögen in 2010 und sowie weiteren 8 Billionen Euro an Immobilien- und Sachvermögen, von denen 60% den oberen 10% der Bevölkerung gehören, könnten schon mit einer einmaligen Abgabe alle staatlichen Ebenen entschuldet werden.
Mit einer dauerhaften angemessenen Vermögens- und Erbschaftssteuer, deren Einnahmen wie früher den Ländern zufließen und an denen die NRW-Kommunen wieder beteiligt werden müssten, ließen sich auch strukturelle Lücken schließen.
Düsseldorf, 23. Oktober 2011