(Landtag Drs. 15/2379)
Forderung DIE LINKE / Gesetzentwurf der Landesregierung
| Forderung DIE LINKE | Gesetzentwurf Landesregierung |
Regelungsumfang | Bau- und andere Dienstleistungen, Verkehr, PPP/ÖPP-Modelle | Bau- und andere Dienstleistungen, Verkehr |
Schwellenwert | 500 € | 20.000 € |
Geltung für Kommunen | Ja, für Gemeinden und Gemeindeverbände | Ja, für die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (mit Konnexität) |
Vergabespezifischer Mindestlohn | 10 € (Dynamik durch Mindestlohnkommission) | 8,62 € (Dynamik durch paritätischen Ausschuss, der dem Wirtschaftsminister jährlich einen Vorschlag unterbreitet. Letzterer setzt den Mindestlohn per Rechtsverordnung hoch) |
Geltung für Nachunternehmer und Verleiher | Ja | Ja |
Geltung für TV nach dem AEntG | Ja | Ja (mit Günstigkeitsklausel für ArbeitnehmerInnen gegenüber dem vergabespezifischen Mindestlohn) |
Vorgabe von TV für den Verkehrsbereich | Repräsentativer TV mit einer tariffähigen Gewerkschaft (Auswahlverfahren durch Rechtsverordnung) | Repräsentativer TV mit einer tariffähigen Gewerkschaft (Vorschlagsrecht durch ein paritätisch besetzten Ausschuss; Entscheidung durch Rechtsverordnung) |
Umweltverträgliche Beschaffung | Ja | Ja (auch unterhalb des Schwellenwertes mit klarer Benennung notwendiger Zertifikate) |
Frauenförderung | Ja | Ja (ein Frauenförderplan muss bei Vergaben über 50.000 € - bei Bauleistungen über 150.000 € - sowie über 20 Beschäftigte vorgelegt werden). |
Bevorzugung ausbildender Unternehmen | Ja | Nein |
IAO-Kernarbeitsnormen | Ja | Ja (allerdings muss der Bieter nachweise nicht vorlegen, wenn ihm das nach den „Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns nach § 347 HGB“ nicht möglich ist) |
Umgang mit unangemessen niedrigen Angeboten | Vertiefte Überprüfung bei 20 % unter Kostenschätzung oder 10 % unter dem nächst höherem Angebot | Vertiefte Überprüfung bei 20 % unter Kostenschätzung oder 10 % unter dem nächst höherem Angebot |
Nachweise | Über die vollständige Entrichtung von Sozialbeiträgen; Stellungnahme des Betriebsrats bzw. der zuständigen Gewerkschaft | Bei Bauaufträgen über die vollständige Entrichtung von Sozialbeiträgen |
Kontrolle | Verpflichtende Kontrolle bei mindestens 10 % der Vergaben durch eine zentrale Kontrollgruppe | Anlass- und stichprobenbezogene Kontrollberechtigung einer neu einzurichtenden Prüfbehörde im Wirtschaftsministerium |
Präqualifikationsverzeichnis | Ja | Ja |
Sanktionen | Vertragsstrafen von 1 % je Verstoß bis zu 10 % bei mehreren Verstößen; Haftungsübernahme auch für Nachunternehmer. Ausschluss ist ebenso wie fristlose Vertragskündigung möglich. | Vertragsstrafen von 1 % je Verstoß bis zu 5 % bei mehreren Verstößen; Haftungsübernahme auch für Verleihbetriebe und Nachunternehmer (wenn dem Bieter der Verstoß bekannt sein konnte); Ausschluss soll bei Verstößen erfolgen; Vertragskündigung ist möglich; die Ordnungswidrigkeit wurde als zusätzlicher Tatbestand eingeführt und kann zu Geldbußen zwischen 1.000 € und 50.000 € führen |
Zentrale Servicestelle / Kompetenzzentrum | Ja | Bislang nicht vorgesehen, kann aber noch folgen |
Personalübernahme bei Betreiberwechsel | Verpflichtend | Kann-Regelung |
Bevorzugung von Unternehmen, die schwerbehinderte Einstellen | Ja | Nein |
Befristung | Keine | 5 Jahre |
Vergabebericht | Jährlich | Vor Ende der Befristung |
Mittelstandsförderung | Aufteilung in Lose | Direkte Aufforderung an KMUs zur Teilnahme; Aufteilung in Lose; Bekanntgabe der Vergabe im Internet |
Sonstiges | Weiterbildungspflicht der Vergabestellen; |
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