19. Juli 2011 Nils Böhlke

Synopse Tariftreue- und Vergabegesetz

(Landtag Drs. 15/2379)

 

Forderung DIE LINKE / Gesetzentwurf der Landesregierung

 

Forderung DIE LINKE

Gesetzentwurf Landesregierung

Regelungsumfang

Bau- und andere Dienstleistungen, Verkehr, PPP/ÖPP-Modelle

Bau- und andere Dienstleistungen, Verkehr

Schwellenwert

500 €

20.000 €

Geltung für Kommunen

Ja, für Gemeinden und Gemeindeverbände

Ja, für die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (mit Konnexität)

Vergabespezifischer Mindestlohn

10 € (Dynamik durch Mindestlohnkommission)

8,62 € (Dynamik durch paritätischen Ausschuss, der dem Wirtschaftsminister jährlich einen Vorschlag unterbreitet. Letzterer setzt den Mindestlohn per Rechtsverordnung hoch)

Geltung für Nachunternehmer und Verleiher

Ja

Ja

Geltung für TV nach dem AEntG

Ja

Ja (mit Günstigkeitsklausel für ArbeitnehmerInnen gegenüber dem vergabespezifischen Mindestlohn)

Vorgabe von TV für den Verkehrsbereich

Repräsentativer TV mit einer tariffähigen Gewerkschaft (Auswahlverfahren durch Rechtsverordnung)

Repräsentativer TV mit einer tariffähigen Gewerkschaft (Vorschlagsrecht durch ein paritätisch besetzten Ausschuss; Entscheidung durch Rechtsverordnung)

Umweltverträgliche Beschaffung

Ja

Ja (auch unterhalb des Schwellenwertes mit klarer Benennung notwendiger Zertifikate)

Frauenförderung

Ja

Ja (ein Frauenförderplan muss bei Vergaben über 50.000 € - bei Bauleistungen über 150.000 € - sowie über 20 Beschäftigte vorgelegt werden).

Bevorzugung ausbildender Unternehmen

Ja

Nein

IAO-Kernarbeitsnormen

Ja

Ja (allerdings muss der Bieter nachweise nicht vorlegen, wenn ihm das nach den „Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns nach § 347 HGB“ nicht möglich ist)

Umgang mit unangemessen niedrigen Angeboten

Vertiefte Überprüfung bei 20 % unter Kostenschätzung oder 10 % unter dem nächst höherem Angebot

Vertiefte Überprüfung bei 20 % unter Kostenschätzung oder 10 % unter dem nächst höherem Angebot

Nachweise

Über die vollständige Entrichtung von Sozialbeiträgen; Stellungnahme des Betriebsrats bzw. der zuständigen Gewerkschaft

Bei Bauaufträgen über die vollständige Entrichtung von Sozialbeiträgen

Kontrolle

Verpflichtende Kontrolle bei mindestens 10 % der Vergaben durch eine zentrale Kontrollgruppe

Anlass- und stichprobenbezogene Kontrollberechtigung einer neu einzurichtenden Prüfbehörde im Wirtschaftsministerium

Präqualifikationsverzeichnis

Ja

Ja

Sanktionen

Vertragsstrafen von 1 % je Verstoß bis zu 10 % bei mehreren Verstößen; Haftungsübernahme auch für Nachunternehmer. Ausschluss ist ebenso wie fristlose Vertragskündigung möglich.

Vertragsstrafen von 1 % je Verstoß bis zu 5 % bei mehreren Verstößen; Haftungsübernahme auch für Verleihbetriebe und Nachunternehmer (wenn dem Bieter der Verstoß bekannt sein konnte); Ausschluss soll bei Verstößen erfolgen; Vertragskündigung ist möglich; die Ordnungswidrigkeit wurde als zusätzlicher Tatbestand eingeführt und kann zu Geldbußen zwischen 1.000 € und 50.000 € führen

Zentrale Servicestelle / Kompetenzzentrum

Ja

Bislang nicht vorgesehen, kann aber noch folgen

Personalübernahme bei Betreiberwechsel

Verpflichtend

Kann-Regelung

Bevorzugung von Unternehmen, die schwerbehinderte Einstellen

Ja

Nein

Befristung

Keine

5 Jahre

Vergabebericht

Jährlich

Vor Ende der Befristung

Mittelstandsförderung

Aufteilung in Lose

Direkte Aufforderung an KMUs zur Teilnahme; Aufteilung in Lose; Bekanntgabe der Vergabe im Internet

Sonstiges

Weiterbildungspflicht der Vergabestellen;