30. Juni 2011 DIE LINKE.NRW

963.171 Arbeitslose in NRW

Zeit zu handeln statt zu tricksen - Schlechte Meldungen kann auch die Regierung nicht gebrauchen. Deshalb bleibt sie dabei, die Arbeitslosenzahlen schön zu rechnen.

Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt. Fast alle Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik. Im Mai 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu: Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat.

Wer die tatsächliche Arbeitslosigkeit erfassen will, muss ehrlich rechnen. Dazu sagte der damalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am 4. Juni in der Fernsehsendung Panorama: „Alles, was an Effekten durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entsteht, wird jedes Mal zusammen mit der Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht. ... Ich glaube, dass man sich auf die Seriosität dieses Prozesses verlassen kann.“ Wer anders rechnen wolle, könne ja „seine Zahl veröffentlichen - und dazu ein Flugblatt drucken.“ Das tun wir gern. Hier ist die tatsächliche Zahl, die allein auf amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beruht. Im Juni 2011 sind mehr als 963 Tausend Menschen in NRW arbeitslos. Zeit zu handeln statt zu tricksen.

Tatsächliche Arbeitslosigkeit in NRW 

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Mai 2011 

963.171

Offizielle Arbeitslosigkeit

720.719

Nicht gezählte Arbeitslose

242.452

Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I und/oder ALG II

84.265

Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten)  

35.812

Fremdförderung 

17.054

Beschäftigungszuschuss Bürgerarbeit

752

Berufliche Weiterbildung

40.856

Eignungsfeststellungs- u. Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining)

18

Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose)  

5.891

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 

133

Kranke Arbeitslose  

14.876



Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen. Arbeitslosigkeit und Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nordrhein-Westfalen, Juni 2011, Seite 9. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit  haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen (§§ 428 SGB III, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der Gruppe Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I und/oder ALG II. Diese große Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern mit Stand März 2011 in einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit erfragt worden.