22. August 2011 Jürgen Aust, Landesvorstand DIE LINKE. NRW

Zur aktuellen arbeitsmarktpolitischen Debatte

Die Diskussion über einen sog. „Sozialen Arbeitsmarkt“ bzw. einen „Öffentlichen Beschäftigungssektor“ (ÖBS) findet vor dem Hintergrund weiterer massiver Einsparungen bei den „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (Hartz IV) und der geplanten „Instrumentenreform“ in der Arbeitsmarktpolitik statt. Im Haushaltsentwurf 2012 hat die Bundesregierung nur noch 3,78 Mrd. € für Eingliederungsmittel der Jobcenter eingeplant, was im Verhältnis zu 2011 einer Kürzung von 18,9% (880 Mio. €) und im Verhältnis zu 2010 einer Kürzung von 40,5% (2,57 Mrd. €) entspricht. Für NRW ergibt sich daraus folgende Entwicklung:

1. Sparpolitik und Instrumentenreform

Entwicklung 2010 bis 2012

Die Einsparungen im Rahmen des Eingliederungsbudgets stellen sich für NRW wie folgt dar:

NRW

EGT 2010

EGT 2011

EGT 2012

2010 – 2012

In 1.000 €

1.471.207

1.102.291

920.100

-

Veränderung

 

 -368.916

-182.191

-551.107

Veränd. %

 

 

-16,5 %

-37,5 %

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), 2012: vorläufig

In NRW erfolgte eine Reduzierung der „öffentlich geförderten Beschäftigung“ von ca. 64.000 auf ca. 43.000 Förderfälle, also etwa um ein Drittel:

NRW

AGH-MAE

AGH-Entgelt

ABM

§ 16 e, JP

Bürger-arbeit

Gesamt

Januar 2010

45.586

6.201

23

12.141

0

63.951

Juni 2011

33.933

1.879

14

5.891

1.511

43.228

Veränderung

-11.653

-4.322

-9

-6.250

+1.511

-20.723

Veränd. %

-25,6 %

-69,7 %

-39,1 %

-51,5 %

X

-32,4 %

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, BIAJ und eigene Berechnungen


Die geplante Instrumentenreform sieht folgende Veränderungen bzw. Einschnitte vor:

Die bisherigen Instrumente ABM und AGH-Entgelt, die mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verbunden waren, sollen entfallen.

Die erst kürzlich neu eingeführte Bürgerarbeit kann noch bis zum 31.12.2011 beantragt werden. Das gesamte Kontingent für NRW wird voraussichtlich 2.000 Plätze nicht überschreiten.

Die umfangreichsten Einschnitte wird es bei den sog. „Arbeitsgelegenheiten“ (1 €-Jobs) geben. Es ist davon auszugehen, dass in 2012 von den Jobcentern in NRW nicht mehr als ca. 15.000 (maximal 20.000) AGH bewilligt werden (im Juni 2009 waren es noch ca. 50.000).

Es wird ein neuer Beschäftigungszuschuss (§ 16 e SGB II neu) geschaffen, der im wesentlichen von seinen Voraussetzungen dem alten BEZ entspricht, allerdings soll dieser auf 5 % der Eingliederungstitel reduziert werden. Dies würde für NRW bei einem Gesamtvolumen von 920 Mio. € in 2012 lediglich 46 Mio. € Fördervolumen bedeuten und wäre mit der Schaffung von maximal 3.500 Stellen verbunden, die zwar sozialversichert sind, aber aufgrund ihrer Befristung und ihrer niedrigen Entlohnung im Bereich prekärer Beschäftigung verbleiben.

 

2. Die Debatte über einen sog. „Sozialen Arbeitsmarkt“ bzw. „Öffentlichen Beschäftigungssektor“ (ÖBS) in NRW

a)   Der seit längerer Zeit von der SPD und den Gewerkschaften diskutierte „Soziale Arbeitsmarkt“ soll neben den bisherigen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten ein weiteres hinzufügen, um damit eine „öffentlich geförderte Beschäftigungsperspektive“ (DGB) und „Arbeit statt Arbeitslosigkeit“ (SPD) zu schaffen. Mit dem im Landtag NRW eingebrachten Antrag von SPD und Grünen auf Einrichtung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ v. 21.06.2011 (Drs. 15/2211) wird als Ziel formuliert, „dem Personenkreis der mehrjährig arbeitslosen Menschen mit mehreren Einschränkungen dauerhaft die Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen.“ Die  Finanzierung soll durch  einen „Passiv-Aktiv-Transfer“ erfolgen, so dass also eine Umwidmung der sog. passiven Leistungen des SGB ll als wesentliche Finanzierungsgrundlage dienen soll.

Sowohl in seiner politischen Ausrichtung, als auch mit seiner Finanzierungsbasis bleibt der „Soziale Arbeitsmarkt“ Teil einer Hartz IV-Logik, die das Problem der Arbeitslosigkeit vorrangig mit  individuellen Vermittlungshemmnissen („mehrere Einschränkungen“) statt mit gesellschaftlichen  Ursachen begründet. Der angesichts der massiven Einsparungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik vorgeschlagene „Aktiv-Passiv-Transfer“ enthält darüberhinaus die besondere Ironie, dass die SPD auf Bundesebene z.Zt. der Großen Koalition dieses Fördermodell entschieden abgelehnt hatte, als der Berliner Senat zur Finanzierung seines ÖBS bereits diese Finanzierungsvariante ins Spiel brachte. Aus diesen Gründen sollte das Modell des „Sozialen Arbeitsmarktes“ für DIE LINKE.NRW auch dann nicht attraktiver werden, wenn er „freiwillig“ wäre, also das Repressionselement „Sanktion“ entfiele, so wie es C. Butterwegge in ihrem Papier „Sozialer Arbeitsmarkt – Überlegungen zur Positionierung der LINKSfraktion“ vom 03.07.2011 formuliert, wo es zudem u.a. heißt, dass „ein sozialer Arbeitsmarkt …..einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Selbstorganisation in der Gesellschaft leisten (könnte).“ Selbst wenn man dieser Orientierung einer gesellschaftlichen Selbstorganisation positive Elemente abgewinnen wollte, wird das grundsätzliche Dilemma der Konstruktion eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ damit nicht ausgeräumt, weil dieser

·      Teil der Hartz IV-Logik (nur „schwer vermittelbare Menschen“) bleibt,

·      nicht existenzsichernd ist und damit den Niedriglohnsektor fördert,

·      aufgrund befristeter Arbeitsverhältnisse keine dauerhafte berufliche Perspektive bietet.

b)  Aus den gleichen Gründen stellt auch ein „Öffentlicher Beschäftigungssektor“ für eine linke Arbeitsmarktpolitik keine Alternative dar. Ein ÖBS in Berlin wird im wesentlichen mit Hartz IV-Mitteln finanziert, indem der sog. „Beschäftigungzuschuss“ zu 75 % die anfallenden Kosten abdeckt, der Rest wird vom Land Berlin getragen. Im ÖBS werden ausschließlich Stellen für Menschen mit „multiplen Vermittlungshemmnissen“ geschaffen und steht somit der Masse der Erwerbslosen nicht zur Verfügung. Mit seiner durchschnittlichen Vergütung von 1300 € brutto ist er nicht existenzsichernd. Er ist darüberhinaus grundsätzlich zeitlich auf 24 Monate befristet. In der Evaluierungsstudie führt ihre Autorin Dr. Alexandra Wagner aus, dass es nahzu ausnahmslos keine Verlängerungsoption gebe und anschließend auf seine TeilnehmerInnen wiederum Hartz IV wartet. Auch wenn zahlreiche Projekte des Berliner ÖBS der sog. „Selbstorganisation“ gesellschaftlicher Bereiche dienen, sollte eine linke Position davon ausgehen, dass ein ÖBS unter verschärften neoliberalen Bedingungen kein sinnvolles arbeitsmarktpolitisches Instrument darstellt und den erwerbslosen Menschen keine berufliche Perspektive bietet.

c)   Insbesondere der ÖBS dient in Berlin und Brandenburg (s. Koalitionsvertrag von SPD und DIE LINKE.Brandenburg) dazu, die neoliberale Rationalisierung des Öffentlichen Dienstes durch im relativ kleinen Maßstab aufgelegte arbeitsmarktpolitische Programme mit workfare-Charakter „abzufedern“. So sind bundesweit zwischen 1991 und 2008 im kommunalen Bereich öffentliche Stellen in einer Größenordnung von ca. 40 % von ca. 2 Mio. auf 1,2 Mio. vernichtet worden. Insbesondere die Vollzeitstellen wurden von 1,6 Mio. auf 753.000 reduziert. Diese dramatische Entwicklung macht deutlich, in welchem Ausmaß es neoliberaler Privatierungs- und Rationalisierungsstrategie bisher gelungen ist, den Öffentlichen Dienst in weiten Bereichen sozusagen zu zerschlagen und den Qualitätsstandard systematisch abzusenken. Vor diesem Hintergrund stellt der von der SPD geforderte „Soziale Arbeitsmarkt“ nichts als einen Etikettenschwindel dar, der zwar in der politischen Diskussion dazu dienen soll, durch die Verantwortung für Hartz IV verlorenes sozialpolitisches Terrain zurückzugewinnen, aber gleichzeitig das eigentliche Problem verschleiern soll, dass dieselbe SPD seit Jahren entscheidend an der aufgezeigten Entwicklung mitverantwortlich war. DIE LINKE sollte deshalb verstärkt ihre politischen Initiativen darauf richten, mit öffentlichen Beschäftigungsprogrammen für den Ausbau des Öffentlichen Dienstes einzutreten, statt einem „Sozialen Arbeitsmarkt“ bzw. ÖBS als Instrumente prekärer Beschäftigung sozialpolitische Attraktivität abzugewinnen.