Mit der Anerkennung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt seit dem 26. März 2009 auch für NRW die Verpflichtung, die Aussonderung von Kindern mit Behinderungen unverzüglich zu beenden und das selektive gegliederte Schulsystem schrittweise zu einem inklusiven System für alle Kinder zu entwickeln. Wie die Regierungen der anderen Bundesländer hat sich auch die rot-grüne Landesregierung von NRW diesem umfassenden Reformauftrag mit der bildungspolitisch gewollten Verkürzung und Beschränkung des Inklusionsverständnisses auf die Gruppe der Kinder mit Behinderungen entzogen. Schon vor der Regierungsbildung deutete sich an, dass die Koalitionäre nicht willens sein würden, die Menschenrechtskonvention umfassend auszulegen und damit den Weg zu "einer Schule für alle" politisch und rechtlich zu ebnen.