15. September 2011 aus dem KOALITIONSVERTRAG von SPD und GRÜNEN

Wir ermöglichen längeres gemeinsames Lernen

Längeres gemeinsames Lernen macht unser Bildungssystem gerechter und leistungsstärker. Es ist ein Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Die Aufgabe des gemeinsamen Lernens stellt sich allen Schulen.

Jede Schule muss alle einmal aufgenommenen Schülerinnen und Schüler zu einem Abschluss führen. Ein Wechsel der Schulform ist nur noch auf Antrag der Eltern möglich.

Die Grundschulen und die integrierten Gesamtschulen in NRW praktizieren seit Jahrzehnten erfolgreich gemeinsames Lernen. Wir werden die zahlreichen Initiativen zur Gründung von Gesamtschulen unterstützen und den in den letzten fünf Jahren neugegründeten Gesamtschulen den Ganztag und den Gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen schnellstmöglich genehmigen.

Längeres gemeinsames Lernen in Gemeinschaftsschulen wollen wir schulgesetzlich verankern. Eine Gemeinschaftsschule wird in der Regel dort gegründet, wo bestehende Schulen in ihr zusammengeführt werden. Alle Schulformen sind hierzu ausdrücklich eingeladen.

Die Gemeinschaftsschule ist eine Ganztagsschule, die gymnasiale Standards mit einschließt. In den Klassen 5 und 6 findet für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsamer Unterricht statt. Schule, Schulträger und Eltern entscheiden darüber, wie es ab Klasse 7 oder später weitergeht: Entweder werden integrierte Lernkonzepte weitergeführt oder es wird nach Bildungsgängen differenziert.

Am Ende der Klasse 10 können alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden. Jede Gemeinschaftsschule ist mit einer SEK II verbunden. Das kann eine gymnasiale Oberstufe am Standort sein, ein Oberstufenzentrum oder eine Kooperation mit Gesamtschule, Gymnasium oder Berufskolleg.

Wir werden die Gemeinschaftsschulen dabei unterstützen, dass das Zusammenwachsen der unterschiedlichen Schulen und das gemeinsame Lernen gelingt.    

Die staatliche Verantwortung und Steuerung für das Schulwesen liegt beim Land. In diesem Rahmen entscheiden die Kommunen über das Schulangebot. Sie werden bei ihrer Schulentwicklungsplanung aktiv beraten und vom Land unterstützt.

Die Kommunen entscheiden unter Mitwirkung der Schulen, welche Schulen in die Gemeinschaftsschule integriert werden. Die regionale Schulentwicklungsplanung erfordert die Abstimmung der Schulträger untereinander sowie mit dem Land. Es ist unser Ziel, in den nächsten fünf Jahren mindestens 30 Prozent der allgemeinbildenden Schulen in der Sekundarstufe I zu Gemeinschaftsschulen umzuwandeln. Wir gehen davon aus, dass neue Schulen zukünftig in der Regel als Gemeinschaftsschulen gegründet werden. Dieser Prozess wird wissenschaftlich begleitet. Das Schulministerium richtet einen Beirat ein, der diese Entwicklung flankiert und Politik sowie gesellschaftliche Kräfte beteiligt. Hierzu laden wir alle Fraktionen herzlich ein.