Wenn es SPD und Grünen um ein halbwegs realistisches Finanzierungskonzept gegangen wäre, dann hätten sie mindestens einen Betrag von 120 Mio. €/J zur Verfügung stellen müssen, um die sog. Mindereinnahmen der Verkehrsverbünde auszugleichen.
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Bereits seit vielen Jahren fordern soziale Initiativen die Einführung eines Sozialtickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Während im belgischen Hasselt bereits seit 1996 sogar der ÖPNV zum Nulltarif stattfindet und sowohl das Fahrgastaufkommen, als auch die Lebensqualität der Menschen erheblich gesteigert hat, stossen entsprechende Forderungen in NRW bis auf wenige Ausnahmen (Köln, Dortmund oder Münster) seit Jahren auf erbitterten Widerstand einer Allianz aus Parteienfilz und neoliberaler Ausrichtung der Politik. Das aktuelle Beispiel ist die Einführung eines Sozialtickets im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), auf welches sich im Januar 2010 zur Überraschung vieler die Fraktionen von CDU und Grünen in der Verbandsversammlung des VRR verständigt hatten. Es sollte zunächst im Herbst 2010 eingeführt werden, doch dann wurde der Start auf Januar 2011 verschoben, um dann erneut seine Einführung zum 01.06.2011 bzw. für den Herbst 2011 anzukündigen. Inzwischen steht fest, dass das VRR-Sozialticket „gestorben“ ist, da es aufgrund einer zwischenzeitlich eingeholten „Marktstudie“ jährlich mit angeblichen „Mindereinnahmen“ von ca. 35-40 Mio.€ und Verwaltungskosten von ca.10 Mio.€ verbunden und deshalb nicht finanzierbar sei.
Als die neue NRW-Landesregierung von SPD und Grünen sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Einführung eines landesweiten Sozialticket verpflichtet hatten, kam bei den zahlreichen Initiativen in NRW, die seit vielen Jahren ein Sozialticket in ihren Kreisen und Kommunen fordern, Hoffnung auf. Doch als im Januar 2011 bekannt wurde, dass dafür lediglich 30 Mio. € (15 Mio. € für das 2. Halbjahr 2011) im Haushalt 2011 eingestellt werden sollten, war allen Beteiligten klar, dass damit ein landesweites Sozialticket auch nicht annähernd finanzierbar sein würde. Diese Summe findet sich bereits in einem Antrag der Grünen vom Oktober 2008, als diese noch in der Opposition waren und zusammen mit der SPD einen Antrag auf Einführung eines landesweiten Sozialtickets unter dem Motto „Mobilität für alle – Sozialticket aktiv voranbringen!“ eingebracht hatten, der jedoch von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung abgelehnt wurde. Der Betrag von 30 Mio. € stützte sich darauf, dass 665.000 Anspruchsberechtigte bei einem jährlichen Ausgleichsbetrag von 47 € je NutzerIn zugrunde gelegt wurden. Der geringfügige Ausgleichsbetrag von 47 € orientierte sich an den Ausgleichszahlungen des Landes für die Schülerbeförderung bzw. ein Semesterticket für Studierende. Der sich daraus ergebende monatliche Ausgleichsbetrag beträgt somit ca. 4 € und stellt einen „politischen Preis“ dar, der auf ein Sozialticket als rabattiertes Monatsticket in keiner Weise übertragbar ist.
Wenn es SPD und Grünen um ein halbwegs realistisches Finanzierungskonzept gegangen wäre, dann hätten sie mindestens einen Betrag von 120 Mio. €/J zur Verfügung stellen müssen, um die sog. Mindereinnahmen der Verkehrsverbünde auszugleichen. Denn bei ca. 2,5 Mio. Menschen in NRW, die an oder unterhalb der Armutsgrenze leben, und einer z.B. 20%igen Inanspruchnahme (ca. 500.000 Personen) eines Sozialtickets zu einem Preis von 15 €, müsste ein monatlicher Ausgleichsbetrag je NutzerIn von mindestens ca. 20 € angesetzt werden, was einem Jahresbetrag von ca. 240 € x 500.000 gleich 120 Mio. € entspricht (orientiert an einem rabattierten Firmenticket im VRR i.H. von ca. 32 €). Nur eine solche Kalkulation hätte die Verkehrsverbünde bzw. den VRR veranlassen können, ein Sozialticket zu einem Preis von 15 € einzuführen. Dieser Preis beruht darauf, dass z.B. im Hartz IV-Regelsatz für die Nutzung des ÖPNV lediglich ein Betrag von ca. 15 € enthalten ist. Wenn die Landesregierung jedoch stattdessen lediglich 30 Mio. €/J bereitstellt, dann war ihr von Anfang bewusst, dass damit ein landesweites Sozialticket unmöglich gemacht wird. Dabei wäre ein Förderbetrag von 120 Mio. € ohne weiteres finanzierbar, wenn nur ein geringfügiger Teil der inzwischen errechneten Steuermehreinnahmen von ca. 2 Mrd. € dafür bereit gestellt würde, statt diesen Betrag ausschließlich zur Haushaltskonsolidierung zu verwenden.
Inzwischen hat sich offensichtlich auch die SPD-Fraktion im VRR von der Einführung eines Sozialtickets verabschiedet und als Alternative das sog. „Hannoveraner Modell“ ins Spiel gebracht, womit lediglich Einzeltickets zu vergünstigten Preisen erworben werden können (20%ige Rabattierung). Dieses Modell wird nunmehr offensichtlich auch von der Landesregierung verfolgt, wie einer aktuellen Stellungnahme des Verkehrsministeriums vom 24.03.2011 zu entnehmen ist (Landtags-Drs. Nr. 15/490). Von den Grünen kommt gegen diesen „Tod auf Raten“ bisher keinerlei Widerstand. Mit dieser Art von Sozialpolitik beweist die SPD einmal mehr, dass sie nach wie vor an ihrem neoliberalen Kurs und an dem von ihr im wesentlichen geschaffenen Hartz IV-Regime (Müntefering: „Hartz IV war richtig!“) festhalten will. DIE LINKE.NRW sollte deshalb im Rahmen ihrer Haushaltsdebatte an die zahlreichen Initiativen ein deutliches Signal aussenden, dass dieser neoliberalen Politik nicht durch „Enthaltung“ beizukommen ist, sondern nur durch ein unüberhörbares „Nicht mit uns!“ Widerstand entgegengesetzt werden kann.