Der VRR beschließt ein Sozialticket
Der VRR hat auf seiner Sitzung am 19.07.2011 die Einführung eines „Sozialticket“ zum 01.11.2011 beschlossen, das jedoch für die meisten an bzw. unterhalb der Armutsgrenze lebenden Menschen an Rhein und Ruhr ein Luxusartikel bleiben wird. Der Preis von 29,90 € auf Basis des Ticket 1000 ist etwa doppelt so hoch wie der im Hartz IV-Regelsatz für den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung stehende Betrag. Darüberhinaus ermöglicht es zu diesem Preis auch keine Mobilität im gesamten VRR-Bereich, sondern ist auf das jeweilige Stadtgebiet beschränkt. Wer Eltern oder Kinder in der Nachbarstadt besuchen oder ein Fahrrad mitnehmen will, wird zusätzlich zur Kasse gebeten. Der Sozialticket-Beschluss wurde zynischerweise von einer weiteren Erhöhung der Fahrpreise im VRR zum 01.01.2012 um 3,9 % begleitet, nachdem bereits zum Januar 2011 eine Erhöhung in derselben Größenordnung erfolgt war.
Seitdem im Januar 2010 zur Überraschung vieler eine Koalition von CDU und Grünen die Einführung eines Sozialtickets zu einem Preis von 17,50 – 22,50 € als Antrag in den VRR einbrachten, sind inzwischen anderthalb Jahre vergangen, in denen seine Einführung immer wieder verschoben und letztlich im Frühjahr diesen Jahres aufgrund eines mehr als zweifelhaften Gutachtens zunächst als wirtschaftlich nicht finanzierbar zu den Akten gelegt wurde. Doch nachdem von zahlreichen lokalen Initiativen und auch aus den Reihen der Gewerkschaften dagegen lautstarker Protest erfolgte und auch das Land NRW einen (viel zu geringen) Zuschuss von jährlich 30 Mio. € beschloss , erinnerte man sich bei den Parteien im VRR plötzlich wieder an den zu Wahlkampfzeiten pflichtgemäß proklamierten sozialen Anspruch und entschloß sich dann doch noch zur Einführung eines Sozialtickets. Der Beschluss wurde jedoch durch den Verkehrsverbunds-Vorstand Klaus Vorgang mit dem üblichen Hinweis auf die klammen Kassen begleitet, dass „durch die Einführung des Tickets Mindereinnahmen in Höhe von bis zu 11 Millionen pro Jahr“ zu befürchten seien.
Hinter diesem nahezu gebetsmühlenartig wiederholten Hinweis auf die eigentlich nicht finanzierbaren Verluste verbirgt sich die übliche Mogelpackung, mit der man bereits bei der Auseinandersetzung um die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes den Bankrott des Staatshaushalts beschwor. Das Beispiel der Stadt Dortmund, wo 2008 ein Sozialticket zu einem Preis von 15 € eingeführt wurde, ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass ein bezahlbares Sozialticket zu einem sprunghaften Anstieg des Fahrgastaufkommens führte und die dadurch erfolgten Umsatzsteigerungen die Mindereinnahmen weitaus kompensierte. Es wird also in den kommenden Monaten erforderlich sein, den Druck auf die Politik deutlich zu erhöhen, um auch weiterhin für ein Sozialticket einzutreten, was seinen Namen verdient.
flckr-Fotoalbum: Sozialticket-Kundgebung vor dem Essener Rathaus am 19.07.2011