8. September 2011

Treffen VertreterInnen Landesvorstand/ Landtagsfraktion/ Kommunalfraktionen/ Kreisvorstände am 31.08.2011 in Bochum zum Thema 30 €-Ticket des VRR

Diskussionsergebnisse:

Das Ticket des VRR ist keine Sozialticket, sondern ein vergünstigtes Angebot im Rahmen des VRR-Tarifsystems. Es ist vollkommen klar, dass es viel zu teuer ist und BezieherInnen von Hartz IV sich dieses Ticket nicht oder kaum leisten können.

Im Vergleich zu den Regeltarifen ist es eine Vergünstigung für einen schmalen Empfängerkreis (z. B. WohngeldbezieherInnen). Auch hier folgt man der menschenverachtenden Hartz IV-„Logik“: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht fahren“. 
Wir werden das Ticket daher auch keinesfalls als Sozialticket bezeichnen, sondern als 30 € Ticket.

Ebenso einhellig war die Meinung, dass wir bei unserer Preisforderung von maximal 15 € bleiben, unabhängig davon, wie die Regelsätze berechnet bzw. manipuliert werden. (siehe dazu Hinweisblatt in der Anlage)

Unter Beachtung der Entscheidungsautonomie der Kommunalfraktionen wird im Sinne einer nicht allzu divergierenden Vorgehensweise in den Kommunen empfohlen:

Einen eigenen Antrag in die anstehenden Rat-/Kreistagssitzungen einzubringen.
Damit können wir klarer machen als nur mit mündlichen Erklärungen, für welches Ticket wird uns einsetzen.
Die Musterantrag-Vorlage wird umgearbeitet, mit Zielrichtung:
Verbundweites Ticket zu 15 €. Die Begründung wird ergänzt um den Hinweis, dass mehr Geld ins ÖPNV-System muss bis hin zum Nulltarif. (geänderter Musterantrag in der Anlage)
Frist: Die Teilnahme am VRR-Ticket muss bis zum 1.10. per Ratsbeschluss (die Kommunalaufsicht akzeptiert auch Beschluss per Dringlichkeitsverfahren) dem VRR mitgeteilt werden.

Da das 30 € Ticket im Vergleich zum Regeltarif für einen schmalen Empfängerkreis eine Verbesserung darstellt, wollen wir es nicht blockieren. „Nicht blockieren“ sollte in der Regel und vorzugsweise heißen: Wir enthalten uns. Im Einzelfall kann es je nach Mehrheitsverhältnissen aber auch Zustimmung bedeuten, wobei in diesen Fällen besonders deutlich gemacht werden sollte, was wir davon halten.

Wenn das VRR-Ticket eingeführt worden ist, bemühen wir uns auch im Nachgang zur Entscheidung, das Ticket zu einem tatsächlichen Sozialticket zu machen. Wir werden den Prozess begleiten und zu verhindern versuchen, dass ein Misserfolg organisiert wird. Dazu sollten wir Anfang nächsten Jahres erneut Anträge einbringen mit der Zielrichtung:

Preis senken auf 15 €
Rabattiertes Viererticket einführen
Verbundweite Geltung
Vernünftige Marktstudie nach Kölner Modell
Mitnahmemöglichkeit Erwachsener und Übertragbarkeit

    Der LaVo lädt zur Beratung erneut zu einem weiteren Treffen ein.

Das Sozialticket ist für uns ein zentrales Anliegen, das wir nicht nur in den Parlamenten verfolgen wollen. Es wird empfohlen, damit auf allen Ebenen kampagnen-mäßig umzugehen:
Die Kommunalfraktionen sollten sich für Aktivitäten im Rat und drumherum eng mit den Kreisvorständen absprechen.
Zur entsprechenden Ratssitzung im September sollte nach Möglichkeit für ein echtes Sozialticket mobilisiert werden, aus den Hartz IV- und sonstigen ansprechbaren Initiativen.
Der Landesvorstand gibt Material zum Thema Sozialticket heraus
Es gibt ein Flugblatt von Sozialticket-Initiativen (siehe Anlage), das wir verbreiten helfen sollten und für das in allen Orten um weitere UnterzeichnerInnen geworben werden sollte, gerade aus Gewerkschaften und Initiativen. Diese UnterzeichnerInnen bitte mitteilen an:
info@akoplan.de

Es gibt auch eine weitere Webseite mit aktuellen Informationen und Dokumenten: www.sozialticket.info/

f.d.R. Angela Bankert


P.S.:

Zu Verfahrensfragen, die bei dem Treffen aufkamen, hat Daniel Kleiboemer Folgendes recherchiert.

Die Gemeindeordnung NRW sieht sogenannte "Alternativanträge" nicht vor. In der Regel ist es so, dass über jeden Antrag einzeln abgestimmt wird.
 
Wichtig ist, dass in der Regel per GO-Antrag Tagesordnungspunkte mit gleichem "Behandlungsgegenstand" zu einer gemeinsamen Beratung verbunden werden können. Genaueres steht in jeder Geschäftsordnung. Das sollten wir auf jeden Fall in der jeweiligen Sitzung beantragen. Wenn es möglich ist, auch vorab mit den OB bzw. der Verwaltung auch absprechen, dass so verfahren werden soll.
 
Außerdem gilt die (ungeschriebene) Regel, dass Anträge von Fraktion etc. in der Reihenfolge ihres Eingangs auf die TO gesetzt werden. Je eher wir also die Anträge verschicken, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass unserer vor Anträgen der anderen Fraktion auf der TO stehen. 
 
Anders ist das bei Verwaltungsvorlagen: Die werden in der Regel zuerst behandelt. Wenn also die Verwaltung einen entsprechenden Antrag vorbereitet, wird der zunächst weiter oben auf der TO stehen.