8. September 2011 Jürgen Aust

Verkehrsdienstleistungen im Hartz IV Regelsatz

Nachfolgende Angaben habe ich dem aktuellen "Leitfaden" zum ALG ll/Sozialhilfe von Tacheles e.V., 2011, entnommen.

 

In der auf Seite 267 abgedruckten Tabelle 2 "Verbrauchspositionen der EVS im Regelsatz (RS)" (Dt. Bundestag 2010, S. 139 ff.) sind für "Verkehr" folgende Beträge enthalten:



Regelsatz 2011

07 Verkehr
                                                                 22,78 €

darunter:
Fremde Verkehrsdienstleistungen                       20,41 €
        Öffentlicher Nahverkehr                                                  18,41 €
        Reisen                                                                             2,00 €



Diese Positionen beruhen auf der Einkommens- u. Verbraucherstichprobe 2008 
(EVS 2008). Der Regelsatz für das Jahr 2008 sah demgegenüber für den ÖPNV
lediglich einen Betrag von 14,26 € vor, der auf der EVS 2003 beruhte.



Die Regelsätze orientieren sich daran, was sich arme Menschen bei real sinkenden
Ausgaben noch leisten können. Was sich arme Menschen nicht mehr leisten können,
zählt nicht mehr zum Existenzminimum und ist somit zynischerweise nicht regelsatz- relevant.



Im "Leitfaden" wird zur Ermittlung dieser 18,41 € folgendes ausgeführt:



"Statt eines Grundbedarfs zählen die Durchschnittsausgaben. Für öffentlichen Nah-
verkehr z.B. stehen 18,41 € zur Verfügung. Das entspricht den Durchschnittsausgaben von 1.398 Einpersonen-Haushalten. Die 780 Personen jedoch, die tatsächliche Ausgaben für den ÖPNV hatten, gaben 34,40 € monatlich dafür aus. Da diese Ausgaben aber auf alle 1.398 Haushalte bezogen wurden, hat jeder Haushalt im Schnitt nur noch 18,41 €.

Wären die rund 700 Haushalte, die Ausgaben für Kraftstoffe hatten, nicht in einer Sonderauswertung ausgeklammert worden, wäre der Durchschnittsverbrauch auf nur noch 14,81 € gesunken."



Damit wird deutlich, welche Anstrengungen im von der Leyen-Ministerium unternommen wurden, um den Regelsatzanteil zu manipulieren. Wir sollten deshalb nach wie vor an unserer bisherigen Position festhalten "15 € - mehr ist nicht drin".

Denn es kommt doch auch entscheidend hinzu, dass jede Fahrt außerhalb des Tarifgebietes ein Zusatzticket von z.Zt. 2,60 € erfordert. Wer also sich "erlaubt", zweimal im Monat seine kranke Mutter z.B. in Essen zu besuchen und selbst in Duisburg wohnt, zahlt bereits 10,40 € für zwei Hin- und Rückfahrt drauf.