Landesarbeitskreise (LAKs)
...sind laut Satzung im Unterschied zu Landesarbeitsgemeinschaften (LAGs) solche Gruppen, die zur Bearbeitung bestimmter Themenfelder von einem der Organe der Landespartei gegründet werden. Organe sind der Parteitag, der Landesrat und der Landesvorstand. Das gründende Organ beschließt auch über Struktur und Arbeitsweise des Landesarbeitskreises.
In der konkreten Arbeit sind die Grenzen zwischen einer LAG und einem LAK oft fließend. Entscheidend bei den LAGs ist, dass alle Mitglieder in der LINKEN das Recht haben, sich zusammen zu tun und solche Gemeinschaften zu bilden und damit ab einer bestimmten Größe auch Finanzmittel und Mitbestimmungsrechte zu erhalten. Diese Regelung hat DIE LINKE aus der Satzung der PDS übernommen. Sie spiegelt den Willen zum Pluralismus in der Partei wider und stammt aus der Auseinandersetzung mit der SED und mit kommunistischen Parteien, in der die Bildung von Strömungen ausdrücklich verboten war.