29. Dezember 2011 MdL Ralf Michalowsky

Glücksspielstaatsvertrag soll auch die Suchtgefahren eindämmen

Der NRW-Landtag hat im Dezember nach langer Diskussion den Rundfunkstaatsvertrag verabschiedet. Ab 2013 wird die derzeitige Rundfunkgebühr zur Abgabe und nicht mehr personenbezogen erhoben, sondern für jede Wohnung fällig. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob der Wohnungsinhaber ein Empfangsgerät besitzt. Auch wer ohne Handy, Computer, Radio oder Fernseher durch das Leben kommt, zahlt künftig den Höchstsatz; Behinderte verlieren ihren Nachteilsausgleich. DIE LINKE hat diesen Staatsvertrag aus sozialen und datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Seit vielen Monaten wird auch schon der nächste wichtige Vertrag beraten; dabei geht es um die Neuregulierung des Wett- und Glücksspielmarktes.

Ralf Michalowsky, Landtagsabgeordneter der LINKEN und Fraktionssprecher im Haupt- und Medienausschusses des Landtages, ist bei den regelmäßigen Informationsgesprächen in der Staatskanzlei dabei. Schon im Vorfeld wird dort der Verhandlungsstand der Bundesländer untereinander diskutiert. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag sollen alle Wett- und Glücksspiele vom Automaten in der Kneipe, über Lotto, bis hin zu Online-Wetten neu reguliert werden.

Ralf Michalowsky: "Die Erarbeitung des Vertragswerkes ist ein Spagat zwischen der Eindämmung der Suchtgefahren und dem Erhalt der Abgaben aus Glücksspielumsätzen zur weiteren Finanzierung der Destinateure, denn von den Abgaben gehen Millionenbeträge an Wohlfahrts- und Sportverbände, in Kunst und Kultur und viele andere Bereiche." Wer künftig Online-Wetten anbieten will benötigt eine Lizenz dafür und davon wird es nur 20 geben. Alles darüber hinaus ist dann illegal. Auch internationale Wetten werden künftig technisch unterbunden, bzw. die Zahlungsströme werden kontrolliert.

"Im Laufe der Verhandlungen konnte durchgesetzt werden, dass man nur auf Ergebnisse und nicht auch Ereignisse wetten kann. Wetten auf einen Elfmeterschuss, Sekunden vor dem Abschuss, werden nicht möglich sein, wohl aber auf das Spielergebnis", so Michalowsky.

"Lokal, auch in Gladbeck, entfaltet das Gesetz seine sichtbare Wirkung bei den Spielhallen. Zwischen zwei Spielhallen muss es künftig einen Mindestabstand von 250 Metern geben, damit der Spieler beim Wechsel des Spielortes eine "Bedenkzeit" hat. In Gaststätten darf es künftig max. nur noch zwei, statt bisher drei Geräte geben. Ale Spielhallen müssen nachts von 1 bis 6 Uhr ausnahmslos schließen. In jeder Spielhalle werden max. 12 Spielgeräte erlaubt sein. Der derzeit mögliche Verlust von 80 Euro pro Automat und Stunde, muss durch technische Änderungen auf max. 60 Euro reduziert werden.

Dazu kommt eine Vielzahl weiterer Regulierungen, die Einfluss auf das Suchtverhalten haben werden. Eine ganz wichtige sei noch genannt: EC-Automaten, durch die sich der Spieler finanziellen Nachschub verschaffen kann, sind in allen Spielhallen Deutschlands künftig verboten."

Die Spielhallenbetreiber und die hinter ihnen stehende Automatenindustrie läuft jetzt schon Sturm und bombardiert die Landtagsabgeordneten mit Briefen und e-Mails. Diesem Druck beugt sich der Gesetzgeber durch eine fünfjährige Übergangsfrist.

Michalowsky: "Die technische Entwicklung, insbesondere im Bereich der Online-Wetten, aber auch vor Ort in den Spielhallen, macht das neue Gesetz notwendig. Schließlich hat das Automatenspiel den höchsten Suchtfaktor aller Regulierungsbereiche. Ohne den Druck der Destinateure würde ein deutlich schärferes Gesetz verabschiedet, aber Politik besteht nun mal aus Kompromissen."

Der Glücksspielstaatsvertrag soll im April 2012 den Ländern zur Beschlussfassung vorgelegt werden und ab 2013 wirken.