10. Dezember 2010 DIE LINKE. Jülich

Tariftreuekriterien

Stadt Jülich übernimmt auf Antrag der LINKEN Tariftreuekriterien in die Vergabeordnung:

Nachdem der Einzelabgeordnete der Partei DIE LINKE im Jülicher Stadtrat, Siegfried Faust, am 19.3.2010 die Wiedereinführung von Tariftreue als Vergabekriterium beantragte, wurde von Seiten der Stadt Jülich nach umfassender Prüfung im Dezember 2010 unter Ziffer 1.5 der Dienstanweisung "Vergabeordnung" für öffentliche Aufträge folgende Ergänzung eingefügt:

"1.5: Die Bieter sind aufzufordern, bei Abgabe der Angebote anzugeben, welcheLeistungen an Nachunternehmer vergeben werden sollen. Die Bieter werden verpflichtet,mit den Nachunternehmen zu vereinbaren, dass deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerbei der Ausführung dieser Leistungen ein Entgelt gezahlt wird, das in Höhe und Modalitätenmindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmenaufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder anderen einschlägigen gesetzlichenBestimmungen über Mindestentgelte gebunden ist,die Einhaltung der vorgenannten Vereinbarung durch die Nachunternehmer verantwortlichzu überwachen."

Ob die Bieter ihrer Verpflichtung nachkommen, die Nachunternehmen zu kontrollieren, ist nachAuffassung der beteiligten Fachbereiche der Verwaltung der Stadt Jülich in der Praxis schwierig zu überwachen. Dennoch soll derPassus so in die Dienstanweisung eingearbeitet werden.Ergänzend wird hinzugefügt, dass sich der Gesetzgeber zur Zeit mit der Thematik befasst. Es bleibtabzuwarten, ob letztendlich eine gesetzliche Regelung erfolgt.DIE LINKE Jülich betrachtet diese Ergänzung zur Vergabeordnung aber als Erfolg und auch als logisches Ergebnis einer kontinuierlichen und sachbezogenen linken Kommunalpolitik in Jülich.