Bundesregierung schont Arzneimittelhändler in grob fahrlässiger Weise

MdB, Sylvia Gabelmann

Die Bundesregierung gibt zu, dass sie verpflichtet ist, Gerichten Auskunft zu erteilen. Dennoch lässt sie das OLG München bereits seit eineinhalb Jahren auf eine amtliche Stellungnahme warten[1]. Und so lange bewegt sich nichts in diversen Rechtsstreitigkeiten gegen niederländische Versandapotheken wegen der Gewährung von Boni. Das ist nicht akzeptabel, denn so ebnet die Bundesregierung DocMorris & Co. in fast schon mutwilliger oder zumindest grob fahrlässiger Weise den Weg.“ kommentiert Sylvia Gabelmann die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Thema Versandhandel.

„Die Bundesregierung bestätigt auf meine Fragen hin, dass ihre Kontakte zur niederländischen Versandapotheke DocMorris recht eng sind[2]. Die Bundesregierung ist nicht nur von DocMorris kontaktiert worden, sondern eine amtierende Wirtschaftsministerin hat sogar das Unternehmen in Holland persönlich aufgesucht.

So macht es der Bundesregierung offenkundig auch nichts aus, dass die Versandapotheken aus den Niederlanden nur unzureichend kontrolliert werden. Denn die Niederländer verweisen bei den Kontrollen dieser speziellen Versand-„Apotheken“ auf die Empfängerländer, weil sie gar nicht in der Lage sind, in diesen großen Lagerhallen bei täglich Zehntausenden an Bestellungen zu überprüfen, ob die Beratung durch Apotheker eingehalten wurde oder nicht. Doch die Behörden der Bundesländer können dies auch nicht leisten und verweisen auf den Bund. Und die Bundesregierung wiederum verweist auf die niederländischen Behörden[3]. So bleibt alles beim kläglichen Status quo. Die Bundesregierung erklärt zwar, dass sie mit den dortigen Behörden in Kontakt sei, mehr aber auch nicht.

Auch die Sanktionierung und das Eintreiben von verhängten Bußgeldern findet offenbar beklagenswert selten statt[4]. Hierzu kann oder will die Bundesregierung aber keine Auskunft geben, und sie scheint auch in keiner Weise bemüht, diesen Zustand zu ändern.

Ein weitere Antwort, die Protest hervorruft: Die Art und Weise, wie demnächst das elektronische Rezept eingeführt werden soll, wird von den ausländischen Versandhändlern bejubelt, da sie sich einen gewaltigen Wachstumssprung ausrechnen. Die Bundesregierung forciert dieses Vorhaben, ohne aber eine Einschätzung zu möglichen Einbußen bei den Apotheken vor Ort geben zu können oder zu wollen[5]. Das ist nicht hinnehmbar und gefährdet die flächendeckende Versorgung mit Medikamenten.

Ich kann auch nicht verstehen, warum die Bundesregierung keinen Zusammenhang zur Buchpreisbindung[6] sehen will. Wer – wie die Bundesregierung – die Entscheidung des EuGH zum Arzneimittelpreisrecht akzeptiert, der muss ggf. auch das Ende der Buchpreisbindung akzeptieren. Denn was für lebenswichtige Güter wie Arzneimittel gilt, kann von der EU durchaus auf Bücher übertragen werden. Die Gelassenheit der Bundesregierung kann ich deshalb nicht nachvollziehen.

So gibt es aus meiner Sicht nach wie vor nur eine klare Alternative: Wir brauchen ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel, so wie dies nach Auskunft der Bundesregierung[7] auch in drei Viertel aller EU-Länder der Fall ist.“


Links, siehe Anlage, Antwort B-Reg auf_KA 19_11398 - Versandhandel - LINKE


[1]  Vgl. Antwort auf Fragen 1 und 2

[2] Vgl. Antwort auf Frage 8 und 9                                            

[3] Vgl. Antworten auf Fragen 20 bis 23 sowie 24 und 25

[4] Vgl. Antwort auf Frage 13

[5] Vgl. Antworten auf Fragen 11 und 12

[6] Vgl. Antwort auf Frage 7

[7] Vgl. Antwort auf Fragen 18 und 19