DIE LINKE fordert staatliche Unterstützung für Frauenhäuser

MdB Friedrich Straetmanns
Presseerklärung Mdb Friedrich Straetmanns

Passend zum Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November macht die Neue Westfälische auf die unfassbare Unterfinanzierung von Frauenhäusern aufmerksam. Noch immer basieren diese Einrichtungen auf einer Projektförderung - zum Ende jeden Jahres kann ein Bescheid über die Einstellung der Förderung kommen. Dabei waren allein 2015 über 104.000 Frauen betroffen von Gewalt durch Partner oder Ex-Partner. Bedrohungen und Stalking folgen in mehreren hundert Fällen zu Mord und Totschlag. Die finanziell instabile Lage - etwa 40 Prozent der Kosten müssen über Spenden finanziert werden - zeigt sich nicht nur am Kapazitätsmangel, den die 62 Frauenhäuser in NRW beklagen. Einzelzimmer, die zur Verarbeitung der gewaltvollen Erfahrungen von großer Bedeutung sind, stehen nur in seltenen Fällen zur Verfügung.

"Die Not von Frauen lässt sich am Beispiel von Kreis Höxter bestens demonstrieren: 8,1 Personen dürfen im Frauenhaus in Warburg durchschnittlich Zuflucht finden, dabei müsste es entsprechend der Einwohneranzahl von Kreis Höxter mindestens 14 Plätze geben", erklärt Friedrich Straetmanns, Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE. "Dieser Missstand wird übertroffen durch die Tatsache, dass die ohnehin sehr begrenzten kommunalen Zuschüsse reduziert werden, wenn die durchschnittliche Belegung überschritten wird. Das ist eine Verhöhnung sowohl der Schutzsuchenden als auch des Personals. Abgesehen von der Schwierigkeit, einen Platz zur Verfügung zu stellen, muss abgewogen werden,ob die Einrichtung eine Streichung von 9.120 Euro verkraftet, wenn eine weitere Person aufgenommen wird. Schutz vor Gewalt darf keine wirtschaftliche Abwägung sein!", kritisiert Straetmanns.

"Die Gewalt an Frauen nimmt immer stärker zu. 39 Staaten, inklusive Deutschland, haben sich mit der Unterzeichnung der Istanbulkonvention im Jahre 2011 verpflichtet, Maßnahmen für den Schutz von Frauen vor Gewalt vorzunehmen und Schutzunterkünfte bereitzustellen", ergänzt Straetmanns, "zur Finanzierung der Maßnahmen heißt es:

'Die Vertragsparteien stellen angemessene finanzielle und personelle Mittel bereit für die geeignete Umsetzung von ineinandergreifenden politischen und sonstigen Maßnahmen sowie Programmen zur Verhütung und Bekämpfung aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt, einschließlich der von nichtstaatlichen Organisationen und der Zivilgesellschaft'. Das Beispiel Höxter zeigt, dass die Bundesregierung es versäumt hat, dieser Verpflichtung nachzukommen.'

Wann wird die Konvention endlich konsequent umgesetzt? Die finanzielle Verantwortung darf nicht an Kommunen abgewälzt werden - es ist längst überfällig, dass Frauenhäuser feste und angemessene staatliche Zuschüsse erhalten! Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ist kein Projekt, sondern eine ernstzunehmende Aufgabe für den Staat und eine überlebenswichtige Maßnahme für Tausende Menschen in unserem Land!"