EuGH Urteil gilt auch für Deutschland: Schutzsuchende dürfen nicht wie Verbrecher inhaftiert werden

MdB, Ulla Jelpke

"Der EuGH hat klargestellt, dass die Bedingungen in einer Transiteinrichtung, die Asylsuchende am Verlassen der Einrichtung hindern, einer Freiheitsentziehung gleichzusetzen sind. Der Charakter einer Haft gehe auch nicht dadurch verloren, dass die Schutzsuchenden angeblich jederzeit freiwillig ausreisen könnten – denn dadurch würden sie jegliche Aussicht auf eine Flüchtlingsanerkennung verlieren, so der EuGH. Dem widerspricht allerdings die Praxis im deutschen Flughafen-Asylverfahren eklatant.

Schutzsuchende sind keine Verbrecher, sondern häufig traumatisierte und besonders verletzliche Menschen. Deshalb sollten sie auch nicht zur Durchführung eines Asylverfahrens in Haft genommen werden! Die Flughafenverfahren mit ihrem extrem verkürzten Fristen sind eine menschenrechtliche und rechtsstaatliche Zumutung und gehören abgeschafft."