Flüchtlingsbürgen: ein durch Druck erzwungenes Eingeständnis, aber noch lange keine Lösung

MdB, Friedrich Straetmanns

Zur aktuellen Debatte um die Übernahme finanzieller Forderungen gegen Flüchtlingsbürgen äußert sich Friedrich Straetmanns, Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE für Ostwestfalen-Lippe:

Hunderte Menschen haben in meiner Heimatregion Ostwestfalen-Lippe Verantwortung für diejenigen übernommen, die ihre Heimat kriegsbedingt verlassen mussten.
Sie haben Verpflichtungserklärungen unterschrieben, die es syrischen Bürgerinnen und Bürgern erst ermöglichten, in diesem Land anzukommen.
Gedankt wurde ihnen für dieses Engagement mit Forderungen von Behörden, die den Bürgen Sozialleistungen in Rechnung stellten, die nach der Anerkennung der Syrerinnen und Syrer als Kriegsflüchtlinge gezahlt wurden.
Dabei stand die Dauer der Verpflichtung zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme gar nicht fest - erst später entschied die Bundesregierung, dass Bürgen auch nach der Anerkennung für den Lebensunterhalt aufkommen müssen.
Dass hier Privatpersonen, Initiativen und Kirchengemeinden für Unterstützung belangt werden, die eigentlich der Staat leisten müsste, hat die Regierung nach zahlreichen Klagen seitens betroffener Bürgen eingestanden und sich auf eine Übernahme verständigt. Doch im Gegensatz zu meinen Kollegen Achim Post und Stefan Schwartze von der SPD kann ich die Verhandlungen von Bund und Ländern nicht als Lösung betrachten, welche die Betroffenen tatsächlich entlastet.
Die Übernahme der Forderungen wird nämlich an mehrere Bedingungen geknüpft: Bund und Länder zahlen nur, wenn vor der Bürgschaft eine nachweisbar falsche oder unzureichende Beratung erfolgt ist. Zudem sollen diejenigen entlastet werden, für die die Rückforderungen eine besondere Härte darstelle. In beiden Fällen müssen die Bürgen bürokratische Hürden bezwingen, um entsprechende Nachweise erbringen zu können.
Des Weiteren sind in den Verhandlungen von Bund und Ländern bisher nur Forderungen von Jobcentern erwähnt worden - was aber ist mit den Zahlungen, die über andere Ämter erfolgt und zurückverlangt werden? Nicht angesprochen werden auch die Kosten, die die Bürgen für Klagen gegen die Rückzahlungen aufwenden mussten. Ebenso wenig das Geld, das in einigen Fällen bereits gezahlt worden ist.
Bürgen, die Verpflichtungen für geflüchtete Menschen aus Kriegsgebieten übernommen haben, müssen so gestellt werden, als hätte es diese Rückzahlungsforderungen nie gegeben!
Das beinhaltet die Erstattung aller dadurch entstandenen Kosten ohne vermeidbare Nachweispflichten. Denn die Bürgen haben zu keinem Zeitpunkt etwas verschuldet, wofür sie jetzt wie Angeklagte auch noch Beweise suchen sollen.