Kehrtwende der Bundesregierung in Sachen Vattenfall-Schiedsgerichtsverfahren

Hubertus Zdebel
Presseerklärung MdB Hubertus Zdebel

In der Klage Vattenfalls auf Schadensersatz in Milliardenhöhe für den Atomausstieg nach Fukushima hat die Bundesrepublik Zweifel an der Neutralität des dreiköpfigen Schiedsgerichts der Weltbank in Washington geäußert und beantragt, das Gremium abzusetzen. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE:

„Die Entscheidung der Bundesregierung wirft viele Fragen auf. Wieso hat Deutschland kurz vor Abschluss des Verfahrens kein Vertrauen mehr in das Schiedsgericht, an dessen Zusammensetzung es vor mehr als fünf Jahren aktiv mitgewirkt hat, in einem Verfahren, das schon jetzt auch ohne Urteilsspruch eine Millionensumme an Kosten verursacht?

Das Vattenfall-Verfahren zeigt einmal mehr, dass die Bundesregierung sich aus der Energiecharta und der Paralleljustiz für Konzerne insgesamt verabschieden muss, wie wir LINKEN es schon immer gefordert haben.

Außerdem rächt es sich erneut, dass die Große Koalition und die Grünen im Dezember 2016 die Atomkonzerne aus der Finanzierung der Ewigkeitskosten der Lagerung des Atommülls entlassen haben, ohne darauf zwingend zu bestehen, dass Vattenfall die Klage fallen lässt. Statt dessen haben es damals CDU/CSU, SPD und Grünen bei einem Larifari Entschließungsantrag bewenden lassen, der das Papier nicht wert ist, auf dem er geschrieben steht.

Als Grund für den jetzigen Vertrauensentzug gibt ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums Fragen des Schiedsgerichts vom 26.10.2018 an, die nach Ansicht des Ministeriums schon erörtert wurden. Das ist aufgrund der fehlenden Transparenz und bescheidenen Informationspolitik der Bundesregierung nicht nachvollziehbar, denn diese Dokumente liegen dem Bundestag nicht vor. 

Noch am 6.11. hatte ich der Bundesregierung Fragen nach den Antwortfristen zu dem vom Schiedssekretariat gestellten Fragen vom 26. Oktober 2018 und zum Urteilsspruch gestellt. Die Antwort der Bundesregierung stammt vom 13.11.2018 und enthält keinerlei Hinweise auf die aktuelle Entwicklung. Dabei hatte die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt bereits neue Fakten im Schiedsgerichtsverfahren geschaffen. Ein Blick auf die Homepage der Weltbank zum Schiedsverfahren genügt:https://icsid.worldbank.org/en/Pages/cases/casedetail.aspx?CaseNo=ARB/12/12 .“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage zum Vattenfall-Schiedsgerichtsverfahren findet sich hier als PDF-Datei.