Patientenschutz darf bei Einführung neuer Behandlungsverfahren nicht auf der Strecke bleiben

MdB, Sylvia Gabelmann

"Jens Spahn will mit einer Regierungsverordnung erreichen, dass neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren schneller eingeführt und Teil der Kassenleistungen werden. Das ist an sich eine gute Meldung. Doch droht mit den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums, dass die Qualität und der Patientenschutz auf der Strecke bleiben könnten", warnt Sylvia Gabelmann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, anlässlich der Vorlage einer Regierungsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.

Gabelmann weiter: "Mit dem Implantateregistergesetz hat die Koalition aus CDU/CSU und SPD das Bundesministerium ermächtigt, weitere Vorgaben bei der Einführung von neuen Behandlungs- und Untersuchungsverfahren ohne parlamentarische Beratung festlegen zu dürfen. Im nun vorgelegten Referentenentwurf einer Methodenbewertungsverfahrensverordnung (MBVerfV) geht es Jens Spahn vor allem um eine beschleunigte Einführung neuer Verfahren, bezahlt durch die Krankenkassen.

Wenn es bei diesen Plänen bleibt, ist zu befürchten, dass die Überprüfung der Qualität dieser Methoden und die Zuverlässigkeit des Bewertungsverfahrens leiden werden. Neue Verfahren, die unwirksam sind oder gar mehr Schaden als Nutzen bewirken, würden in Zukunft viel zu schnell in die Regelversorgung übernommen und danach schwerer wieder ausgeschlossen werden können. Dafür sorgt, dass Jens Spahn das Niveau des wissenschaftlichen Erkenntnisstands über die neuen Methoden drastisch absenken will.

Doch alle Patientinnen und Patienten haben Anspruch darauf, dass die an ihnen eingesetzten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ausreichend geprüft sind und dass sie im Krankenhaus oder in der Arztpraxis nicht zu Versuchskaninchen gemacht werden."