Recht auf Verteidigung ausweiten, nicht kürzen

MdB. Friedrich Streatmanns
Presseerklärung Mdb Friedrich Straetmanns

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes hat am Donnerstag eine Pressemitteilung herausgegeben in der er den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums eines "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" kritisiert. Der Entwurf sieht vor, dass bei Ermittlungsverfahren, welche voraussichtlich vor einem Land- oder Oberlandesgericht verhandelt werden, ein Verteidiger zwingend notwendig ist. Damit ist klar, dass es sich um schwerere Vergehen handelt, also etwa wenn ein Mensch zu Tode gekommen ist oder in sog. "Staatsschutzsachen", wo von Beginn an eine hohe Strafe im Raum steht.

Der Deutsche Richterbund kritisiert, dass durch die notwendige Anwesenheit des Verteidigers das Ermittlungsverfahren schwerer zu führen sei. In Ermittlungsverfahren vernimmt die Polizei den Beschuldigten und sucht nach Beweismitteln. In diesem Rahmen sind Staatsanwaltschaft und Polizei grundsätzlich dazu verpflichtet, sowohl be- als auch entlastende Beweise zu ermitteln. Die Anwesenheit eines Verteidigers erschwert hier das Verfahren keineswegs, sondern schützt den Beschuldigten vor Aussagen und Handlungen, deren Konsequenzen er oder sie nicht überblicken kann. Die Staatsanwaltschaft soll und kann ihre Ermittlungen führen, nur wird eben durch die Anwesenheit eines Verteidigers auf die Rechte des Beschuldigten geachtet - dies eine Erschwerung zu nennen ist eine Farce.

Es geht bei dem Regierungsentwurf nicht um die Erschwerung von Polizeiarbeit, sondern allein um die Gewähr eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Gerade bei hohen Strafandrohungen ist es mehr als zweckmäßig, wenn der Beschuldigte in jedem Zeitpunkt des Verfahrens rechtlichen Beistand hat und so eine Chance, seine Rechte wahrzunehmen. Der Deutsche Richterbund sollte eigentlich an einem höchst gerechten Verfahren für alle Bürgerinnen und Bürger interessiert sein. Die Aussage, dass dieser Entwurf der Kriminalitätsfurcht der Bürgerinnen entgegensteht, ist höchst beunruhigend. Das Ziel eines jeden Strafverfahrens ist nicht die Befriedigung der Straf- und Rachegelüste der Allgemeinheit sondern die wahrheitsgetreue Aufklärung des Sachverhalts und die Ermittlung der Schuld. Es ist skandalös, dass der Deutsche Richterbund die rechtsstaatlichen Gewährleistun-gen verkürzen will, im Sinne einer "leichteren" Polizeiarbeit. Ich befürworte die Ausweitung der Notwendigkeit einer Pflichtverteidigung, denn jede Person hat das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren und jedes Gericht die Pflicht dieses zu gewährleisten.