Zahl der Behandlungsfehler zeigt Notwendigkeit von verbindlicher Personalbemessung, Entschädigungsfonds und Beweislasterleichterungen

MdB Sylvia Gabelmann
Presseerklärung Sylvia Gabelmann

„Die Zahl der Behandlungsfehler, die dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen gemeldet werden, ist nur die Spitze des Eisbergs. Realistisch muss man von 500.000 bis einer Million Behandlungsfehlern pro Jahr ausgehen. Dafür verantwortlich sind nicht zuletzt der Personalmangel und der Druck, der auf den Beschäftigten in den Kliniken lastet“, erklärt Sylvia Gabelmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte, anlässlich der Veröffentlichung der Behandlungsfehlerstatistik des MDK. Gabelmann weiter:

„Seit Jahren fordert DIE LINKE die Einrichtung eines Behandlungsfehlerregisters, damit wir einen Überblick erhalten über die Ursachen unerwünschter Behandlungsergebnisse. Daraus können die Behandelnden auch für die Zukunft lernen und Fehler zu vermeiden versuchen. Entsprechend muss dann auch die Politik handeln.

Die geschädigten Patientinnen und Patienten benötigen schnelle und unbürokratische Hilfe sowie Entschädigungen für die erlittenen Schäden. Der langwierige Kampf vor Gericht gegen die Haftpflichtversicherungen der Leistungserbringer schreckt viele Geschädigte ab, Behandlungsfehler überhaupt zu melden. Darum muss endlich ein Entschädigungsfonds für die Patientinnen und Patienten eingerichtet werden.

Nicht zuletzt sind Beweislasterleichterungen dringend erforderlich. Patientinnen und Patienten sollten vor Gericht nur noch darlegen müssen, dass ihnen durch die Behandlung ein Schaden entstanden ist. Dann sollte es die Pflicht der Ärztinnen und Ärzte sein aufzuzeigen, dass dieser Schaden unabwendbar war und auch bei Einhaltung des Facharztstandards nicht auszuschließen gewesen wäre. Falls sie das nicht können, sollten sie zu Schadensersatz verpflichtet werden. Bei anderen Berufen ist das gang und gäbe, aber hier, wo die Geschädigten auch körperlich betroffen sind, ist die Beweislast leider noch besonders ungerecht verteilt. So erreichen nur ganz wenige, dass die Schädigung anerkannt und eine Entschädigung gezahlt wird.“