DIE LINKE im RVR lehnt ?Lex e.on? nach wie vor ab Kein Rechtsanspruch auf Zielabweichung ? ?Schrecken ohne Ende? einstellen

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Die Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR) lehnt die vom Planungsausschuss des RVR gestern beschlossene Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Regionalplans zugunsten des im Bau befindlichen und gestoppten e.on-Kraftwerkes in Datteln nach wie vor ab. Sie hat auch im Ausschuss gegen die Einleitung des Änderungsverfahrens zur Regionalplanung gestimmt.

?Wir haben bereits bei der Verbandsversammlung im Dezember darauf hingewiesen, dass e.on keinerlei Rechtsanspruch auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens hat?, so Olaf Jung, für DIE LINKE Mitglied im Planungsausschuss des RVR. ?Die Einleitung eines solchen Verfahrens ist also eine politische Gefälligkeitsentscheidung für den Energiekonzern e.on. Das käme einer ,Lex e.on? nahe, die Rot-Grün bisher weit von sich gewiesen hatte. Im Gegensatz zu den Grünen bleiben wir auch nach den Wahlen bei unserer Ablehnung.?

Zudem sind aus Sicht der Fraktion DIE LINKE im RVR weitere langwierige Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Denn das vom RVR in Auftrag gegebene Gutachten von Professor Martin Kment aus Münster und das schon vorher von der Deutschen Umwelthilfe in Auftrag gegebene Gutachten von Professor Martin Schulte aus Dresden sind sich zwar einig, dass die von den Gerichten bemängelten Planungsfehler in Datteln nur durch ein Zielabweichungsverfahren ?geheilt? werden können. Während Professor Kment ein solches Zielabweichungsverfahren für möglich hält, hält Professor Schulte es jedoch für nicht zulässig, weil Grundfragen der Landesplanung berührt werden. Eine Entscheidung darüber können nur die Gerichte treffen.

?Es wäre besser, in Datteln endlich ein ,Ende mit Schrecken? zu akzeptieren, statt weiter einen ,Schrecken ohne Ende? zu produzieren?, so Wolfgang Freye, Vorsitzender der Linksfraktion im RVR. ?Die Unverfrorenheit von e.on, trotz negativer Gerichtsentscheidungen immer weiter zu bauen, darf nicht auch noch honoriert wird. Im Gegenteil: Das Planungsrecht gilt für alle und muss Sicherheit für alle schaffen. Und das heißt auch für die Anlieger, die seit Jahren gegen den ,Schwarzbau? kämpfen, mehrmals Recht gekriegt haben und endlich ihre Ruhe haben wollen.?