DIE LINKE lehnt Regionalplanänderung Datteln ab - Mehrheit im RVR trifft politische Gefälligkeitsentscheidung für den e.on-Konzern

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DIE LINKE im Regionalverband Ruhr (RVR) hat in der heutigen Verbandsversammlung als einzige Fraktion gegen die Einleitung des Regionalplanänderungsverfahrens zugunsten des e.on-Kraftwerkes Datteln gestimmt. Selbst die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dafür gestimmt und damit politisch den Weg frei für das Verfahren gemacht, das den Weiterbau des Kohlekraftwerkes ermöglichen soll.

Der Bebauungsplan der Stadt Datteln für das Kraftwerk war durch die Klage von Anwohnern vom Oberverwaltungsgericht Münster gestoppt worden.

?Das zwischen SPD und Grünenim RVR ausgehandelte Vorgehen, der Entscheidung über die Einleitung eines Regionalplanänderungsverfahrens das Gutachten von Dr. Martin Kment vorzuschalten, hat sich als fauler Kompromiss erwiesen?, so Olaf Jung, für DIE LINKE Mitglied der Verbandsversammlung. ?Die Fraktion Bündnis 90/Grüne hat sich damit die Möglichkeit geschaffen, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Denn noch im Landtagswahlkampf 2010 haben die Grünen vollmundig den Stopp des ,Schwarzbaus? in Datteln versprochen. Jetzt verstecken sie sich hinter dem Gutachten, obwohl z:B: EIN Gutachten der Deutschen Umwelthilfe zu dem Schluss kommt, die Fehler in der Bebauungsplanung seien nicht zu heilen. Solche Politpossen verstärken die Parteienverdrossenheit weiter.?

Dabei besteht auch aus Sicht der Verwaltung kein Rechtsanspruch e.ons auf die Einleitung eines Regionalplanänderungsverfahrens, erst recht nicht auf die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens nach Landesplanungsgesetz. Eine Ablehnung des Regionalplanänderungsverfahrens wäre also nicht einklagbar gewesen. Insofern ist der heutige Beschluss der Verbandsversammlung aus Sicht der Fraktion DIE LINKE eine politische Gefälligkeitsentscheidung zugunsten von e.on, die bisherigen Aussagen von Rot-Grün widerspricht.

?Dabei geht weder um Industriepolitik noch um die Energieversorgung?, so Wolfgang Freye, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im RVR. ?Bei der Entscheidung zur Einleitung eines Regionalplanänderungsverfahrens geht es letztlich nur um Fragen des Planungsrechtes und der Planungssicherheit. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der Abstand des Kraftwerkes zu der angrenzenden Meister-Siedlung nicht ausreicht und dass das bisherige Verfahren Grundsätze der Landesplanung verletzt hat. Wenn die Landesplanung durch ein ,Zielabweichungsverfahren? jetzt auf den ,Schwarzbau? in Datteln zurechtgebogen werden soll, so ist das eine Lex e.on, mit der Rechte der Anwohner verletzt werden.?