Kulturpolitik

Michaele Gincel-Reinhardt

Kunst und Kultur sind unverzichtbar für eine demokratische Gesellschaft.

In der Folge der Corona-Pandemie ist der Kulturbetrieb gänzlich zum Erliegen gekommen. Öffentliche Kulturveranstaltungen, wie Theateraufführungen, Lesungen, Konzerte, Festivals, Ausstellungen finden nicht statt. Viele Kunstschaffende, Honorarkräfte an Bildungseinrichtungen, wie an Musikschulen geraten in eine existenzbedrohende ökonomische Situation. Eine Befragung des Bundesverbandes der bildenden Künstler*innen hat ergeben, dass 94% der Befragten Einkommensausfälle erwarten und 63% finanzielle Einbußen bei künstlerischer Lehrtätigkeit.
Die Hilfsprogramme vom Bund und vom Land NRW sind für Künstler*innen wirkungslos.
Tausende Künstler*innen haben sich vergeblich um Unterstützung aus dem Sonderförderprogramm des NRW Kultusministeriums bemüht. Von 6300 Anträgen wurden nur 3000 bewilligt.  Viele Künstler*innen sind nun darauf angewiesen Grundsicherung zu beantragen.
Neben den Menschen geraten auch kulturelle Einrichtungen wie freie Theater oder Stätten der Soziokultur in finanzielle Not oder sind von Insolvenz bedroht. Stätten der Kultur und der Soziokultur sind systemrelevant und bieten Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe, auch jenseits von kommerzieller Verwertungslogik. Sie sind für unsere demokratische Gesellschaft essenziell.

Forderungen:
-    Hilfen, die an die künstlerische Arbeitsrealität angepasst sind
-    Unterstützung zeitnah und zielgenau
-    Aufstockung des Soforthilfefonds, speziell für freischaffende Künstler*innen und in der Kulturszene beschäftigte Techniker*innen, denen die Aufträge weggebrochen sind
-    Abschaffung der Ungleichbehandlung von großen Unternehmen und Soloselbständigen
-    Liquiditätshilfen, die den Lebensunterhalt sichern und nicht nur die Betriebskosten abdecken
-    Nothilfen analog zum Kurzarbeitergeld
-    Mietstundung, verringerte Einkommenssteuervorauszahlung, Beitragssenkung bei Sozialversicherungen, Vereinfachter Zugang zu ALG II zu erleichterten Bedingungen
-    60.000,00 € Freibetrag des Privatvermögens, damit die Rücklagen für das Alter geschützt bleiben
-    Erleichterung des Zugangs zu KfW-Krediten zu identischen Basiskonditionen wie bei Start-Geld-Programmen
-    Liquiditätshilfen für Stätten der Kunst und Kultur, wie soziokulturelle Einrichtungen, freie Theater, kommunale Museen