DIE LINKE in NRW: Geschäftsordnung des Landesparteitags

Inhalt:

1. Beschlussfähigkeit

2. Leitung der Versammlung / Mandatsprüfungskommission / Antragskommission / Wahlkommission

3. Redeliste und Protokoll

4. Wortmeldungen

5. Redezeit

6. Schlusswort

7. Wortentzug

8. Bemerkungen der Tagungsleitung

9. Wortmeldungen zur Geschäftsordnung

10. Persönliche Erklärungen und Richtigstellungen

11. Anträge und Entschließungen

12. Abstimmungen / Beschlussfassung

13. Abweichungen von der Geschäftsordnung

1. Beschlussfähigkeit

Der Landesparteitag ist beschlussfähig, wenn und solange mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Der Landesparteitag gilt als beschlussfähig, solange der Mangel der Beschlussfähigkeit nicht auf Antrag eines/r stimmberechtigten Teilnehmers/in durch die Tagungsleitung festgestellt worden ist.

2. Leitung der Versammlung / Mandatsprüfungskommission / Antragskommission / Wahlkommission

Der Landesparteitag wählt auf Vorschlag des Landesrates die Tagungsleitung, die Mandatsprüfungskommission, die Antragskommission und die Wahlkommission.
Die Tagungsleitung hat für die ordnungsgemäße Abwicklung der Tagesordnung zu sorgen.
Werden gegen einzelne KandidatInnen Einwände vorgebracht, so wird über deren Verbleib auf der Liste in offener Abstimmung entschieden. Ebenso können zusätzliche KandidatInnen nominiert werden. Über die so zustande gekommene Liste wird offen und im Block abgestimmt.

3. Redeliste und Protokoll

Durch die Tagungsleitung sind eine Redeliste und ein Protokoll zu führen.
Es kann ein Tonmitschnitt zu Protokollierungszwecken gemacht werden.

4. Wortmeldungen

Jede/r Delegierte des Landesparteitages hat das Recht, sich zu jedem Tagesordnungspunkt zu Wort zu melden. Das Tagungspräsidium kann auch Gästen das Wort erteilen.
Wortmeldungen sind schriftlich bei der Versammlungsleitung einzureichen.
Die Redner bzw. Rednerinnen erhalten das Wort in der Reihenfolge ihrer Meldung. Dabei ist darauf zu achten, dass Männer und Frauen jeweils wechselweise das Wort zu erteilen ist. Die Rede-Liste wird aber auch dann fortgeführt, wenn nur noch Vertreter eines Geschlechtes darauf enthalten sind.

5. Redezeit

Die Redezeit beträgt drei Minuten für jeden Redner bzw. jede Rednerin bei General- und Geschäftsordnungsdebatten und fünf Minuten bei nur je einer Pro- und Contra-Rede in der Antragsberatung, falls die Konferenz nichts anderes beschließt.

6. Schlusswort

Referenten bzw. Referentinnen und Berichterstattern bzw. Berichterstatterinnen kann durch die Leitung der Versammlung ein Schlusswort erteilt werden.

7. Wortentzug

Die Tagungsleitung hat nicht zur Sache gehörende Ausführungen zurückzuweisen. Fügt sich ein Redner bzw. eine Rednerin den Anordnungen der Versammlungsleitung nach zweimaligem Hinweis auf die Geschäftsordnung nicht, so darf ihm bzw. ihr das Wort entzogen werden.

8. Bemerkungen der Tagungsleitung

Der Versammlungsleitung sind kurze Bemerkungen, die zur Richtigstellung und Förderung der Aussprache dienen, jederzeit gestattet. Zu diesem Zweck darf der Redner bzw. die Rednerin unterbrochen werden.

9. Wortmeldungen zur Geschäftsordnung

Jede/r Delegierte/r des Landesparteitages hat das Recht, jederzeit Anträge zur Geschäftsordnung zu stellen. Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind:
Antrag auf Schluss der Debatte
Antrag auf Schluss der Redeliste
Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages
Antrag auf Vertagung eines Antrages oder Tagesordnungspunktes
Antrag auf Wiederaufnahme eines Tagesordnungspunktes
Antrag auf Verkürzung oder Verlängerung der Redezeit
Antrag auf Beratungspause
Antrag auf Vertagung oder Ende der Versammlung
Anträge auf Schluss der Debatte und auf Schluss der Redeliste dürfen nur von Delegierten gestellt werden, die zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt noch nicht gesprochen haben.
Geschäftsordnungsanträge gelangen sofort zur Abstimmung. Es dürfen nur ein Redner bzw. eine Rednerin dafür und ein Redner bzw. eine Rednerin dagegen sprechen. Spricht niemand gegen den Antrag, ist der Antrag angenommen.

10. Persönliche Erklärungen und Richtigstellungen

Das Wort zu persönlichen Bemerkungen ist vor der Abstimmung zu beantragen und nach Schluss der Aussprache bzw. nach dem Schlusswort und nach der Abstimmung zu erteilen.

11. Anträge und Entschließungen

Anträge und Entschließungen müssen entsprechend der Bestimmungen der Landessatzung behandelt werden.
Für Initiativanträge wird zu Beginn des Parteitages eine Einreichungsfrist festgelegt.
Änderungsanträge zu fristgerecht eingereichten Anträgen sind schriftlich oder elektronisch bis spätestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages über die Landesgeschäftsstelle an die Antragskommission einzureichen.
Zugelassen werden können auch Änderungsanträge, die von mindestens 25 Delegierten unterstützt werden, wenn sie bis zur Einreichungsfrist für Initiativanträge vorgelegt werden.
Änderungsanträge, die sich unmittelbar aus der Antragsberatung ergeben (z.B. als Kompromissvorschlag) bedürfen zur Zulassung der Zustimmung eines Viertels der anwesenden Delegierten. Auch solche Änderungsanträge sind der Antragskommission schriftlich einzureichen.
Übernimmt der/die AntragstellerIn einen Änderungs- oder Ergänzungsantrag, so kann die Versammlung per Mehrheitsbeschluss verlangen, dass dieser übernommene Passus dennoch zur Diskussion und zur Abstimmung gestellt wird.

12. Abstimmungen / Beschlussfassung

Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

13. Abweichungen von der Geschäftsordnung

Abweichungen von der Geschäftsordnung sind nur zulässig, wenn niemand der stimmberechtigten Delegierten Widerspruch erhebt.