Landessatzung Teil 7: Schlussbestimmungen

Schlussbestimmungen

(1) Diese Landessatzung wurde am 12./13.05.2007 übereinstimmend auf den Landesparteitagen von WASG und Linkspartei.PDS NRW angenommen. Sie tritt am 17.06.2007 vorläufig in Kraft. Sie bedarf zu ihrer endgültigen Wirksamkeit der Bestätigung durch Beschluss des konstituierenden Landesparteitages der Partei DIE LINKE. NRW am 20./21.10.2007.

Diese Bestätigung ist am 20.10.2007 erfolgt.

Geändert durch Beschluss des Landesparteitages am 18./19.10.2008.
Geändert durch Beschluss des Landesparteitages am 07./08.11.2009.
Geändert durch Beschluss des Landesparteitages am 07./08.12.2013.
Geändert durch Beschluss des Landesparteitages am 20.06.2015.
Geändert durch Beschluss des Landesparteitages am 11.06.2016.

Geändert durch Beschluss des Landesparteitages am 30.11.2019.

(2) Änderungen dieser Satzung müssen vom Landesparteitag mit einer satzungsändernden Mehrheit oder durch Mitgliederentscheid und Landesparteitag mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Landesfinanzordnung kann vom Landesparteitag mit einer absoluten Mehrheit beschlossen und geändert werden.

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