Der Antrag zum Thema "Abgaben der Abgeordneten" wurde angenommen.

Gefordert wurde die Abgabe von 50% der durch Nebentätigkeiten erzielten Gewinnen nach Steuern als Solidaritätsbeitrag an den Landesverband und 100% der Gewinne nach Steuern ab 60.000 Euro jährlich.