Auch wer arbeitet, hat Anspruch auf Unterstützung durch das Jobcenters

DIE LINKE NRW
Nachrichten

Die explodierenden Lebenshaltungskosten sind für viele Menschen nicht mehr tragbar. Besonders wer in Teilzeit arbeiten muss, in Vollzeit wenig verdient, alleinerziehend ist oder eine große Familie hat, kann bei Neben- oder Energiekostennachforderungen Anspruch auf Unterstützung gegen das Jobcenter haben. Das geht aus einer Anfrage unserer Partei im Sozialausschuss im Kreistag Rhein-Erft hervor. Dazu erklärt Rechtsanwalt Hans Decruppe, stellvertretender Landessprecher von DIE LINKE NRW, grundsätzlich habe jede leistungsberechtigte Person einen gesetzlichen Beratungsanspruch beim Jobcenter:

„Leistungsberechtigt ist jeder erwerbsfähige Mensch, der älter als 16 Jahre und noch kein Rentner ist. Bei dieser Beratung werde auch ohne förmliche Antragstellung geprüft, ob ein Anspruch auf Sozialleistungen bestehen kann. Insbesondere werde geprüft, ob durch die zugegangene Betriebs- oder Heizkostenabrechnung Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches eingetreten sei. Und diese Bedürftigkeit kann bei höheren Neben- oder Heizkostenabrechnungen gerade bei Geringverdienern oder auch in Teilzeit arbeitenden Alleinerziehenden aktuell schnell der Fall sein. Dann sollte unverzüglich ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden.“

Aus der Antwort auf die Anfrage mit dem Titel „Kosten der Unterkunft (KdU) angesichts steigender Energie-, Miet- und Heizkosten“ gehe aber auch hervor, dass eine bedarfsbezogene Berücksichtigung in Betracht kommt, wenn Zugang oder Fälligkeit im Monat der Antragsstellung oder zeitlich danach liegen, so Decruppe, der auch Fraktionsvorsitzender im Kreistag Rhein-Erft ist und weiter erklärt er: „Das bedeutet, der Antrag beim Jobcenter muss unbedingt in dem Monat gestellt werden, in welchem die Abrechnung kommt beziehungsweise die Nachforderungen gestellt werden.“

Aus unserer Sozialberatung und den Gesprächen mit Hartz IV-Empfängern wissen wir, dass viele nicht nur aus Unkenntnis sondern auch aus Scham keine Beratung beim Jobcenter in Anspruch nehmen. Sie wollen keine Bittsteller beim Amt sein und zögern ihre Antragstellung hinaus. Dabei gilt dieser Anspruch für alle Menschen. Wir als LINKE beraten und helfen in einer solchen Situation. Unter folgendem Link gibt es erste Informationen zu Ansprüchen auf staatliche Gelder:

https://www.die-linke.de/mitmachen/linksaktiv/preise-deckeln/mehr-geld-in-der-krise/

Konkrete Anlaufstellen in NRW gibt es unter folgendem Link

https://www.die-linke.de/partei/die-linke-hilft/nordrhein-westfalen/