Die Linke NRW: Gestattete Rodung des Sündenwäldchens gefährdet den Hambacher Wald
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat heute den Eilantrag des BUND zum Stopp der geplanten Rodung des sogenannten Sündenwäldchens für den Braunkohletagebau Hambach abgelehnt. Damit darf die RWE Power AG den Tagebau zur Gewinnung von Sand und Kies nach Süden in die sogenannte Manheimer Bucht erweitern.
Dazu erklärt die klima- und umweltpolitische Sprecherin der Partei Die Linke NRW, Edith Bartelmus-Scholich:
„Die Linke NRW sieht den Entscheid des OVG Münster kritisch. Das Gericht hat die wirtschaftlichen Interessen von RWE höher bewertet als das Interesse der Menschen in NRW an einer artenreichen, intakten Umwelt. Die Auskiesung der Manheimer Bucht ist nicht alternativlos. Kies und Sand gibt es am Niederrhein genug. Die Kiesgrube vernichtet aber nicht nur das artenreiche Sündenwäldchen, sondern gefährdet durch die weitere, unvermeidliche Absenkung des Grundwasserspiegels auch die übrigen, in der Nähe gelegenen Waldgebiete – darunter den Hambacher Wald, dessen wertvolle Stieleichen schon heute Schäden aufweisen. In der Folge werden Lebensräume für Fledermausarten, den Mittelspecht, den Springfrosch und die Haselmaus verloren gehen.
Zu verantworten hat diese Zerstörung von artenreichen Waldgebieten die schwarz-grüne Landesregierung. Die Grünen in dieser Landesregierung fungieren nicht als Retter von Natur und Umwelt, sondern faktisch als Axt im Walde. Die Linke NRW unterstützt weiterhin die Aktiven, die das Sündenwäldchen erhalten wollen.“