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Dekoratives Bild: Pixabay

DIE LINKE.NRW

Fall Bahar Aslan: Sieg der Meinungsfreiheit!

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem Eilverfahren festgestellt, dass die Kündigung gegen die Polizei-Dozentin Bahar Aslan voraussichtlich rechtswidrig gewesen ist. Die Polizei-Hochschule (HPSV) hatte einige kritische Tweets sowie eine nicht eingeholte Nebentätigkeitsgenehmigung zum Anlass genommen, den Lehrauftrag zu widerrufen. Dazu erklärt Sascha H. Wagner, Landessprecher sowie im Vorstand von DIE LINKE.NRW Sprecher für Innenpolitik:

"Rassismus und Diskriminierung sind für viele Menschen eine leidvolle Erfahrung. Eine, die sie immer wieder machen müssen. Nicht nur auf der Straße sowie im Alltag, sondern zudem innerhalb von staatlichen Institutionen und Behörden, auch mit der Polizei. Während der rechtsterroristische Anschlag in Hanau das Land erschütterte, schienen und scheinen die Ermittlungsbehörden seltsam wenig irritiert. Die Morde des NSU sowie die Verstrickungen von Ermittlungsbehörden und Verfassungsschutz in den Komplex sind immer noch nicht aufgeklärt. Insofern ist für DIE LINKE eine kritische Betrachtung auf die Ausbildungsinhalte der Polizei absolut geboten. Daher begrüßt DIE LINKE. Nordrhein-Westfalen das Urteil, zeigt es doch, welch hohes Gut die Meinungsfreiheit noch immer ist und dass auch kritische Stimmen im Rahmen der Polizeiausbildung Gehör finden können."