150 Jahre Widerstand gegen den § 218 - es reicht!

DIE LINKE NRW
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Seit 1871, also seit 150 Jahren, verbietet der §218 Frauen, eine Schwangerschaft abzubrechen. Schon in der Weimarer Republik richtete sich Protest gegen den Paragraphen.

Ab 1971 formierten sich aber erstmals Massenproteste, die von Millionen Frauen getragen wurden. Sie errangen damals nur Teilerfolge. Jahrzehntelang galt danach in der Bundesrepublik eine Indikationslösung bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Wollte eine Frau abtreiben, musste sie sich bescheinigen lassen, dass die Fortsetzung Schwangerschaft aus eng umrissenen Gründen eine zu große Härte darstelle. In der DDR hingegen wurde der Schwangerschaftsabbruch 1972 straffrei. Seit 1993 ist in Deutschland Abtreibung nur dann bis zur 12. Woche der Schwangerschaft „rechtswidrig, aber straffrei“, wenn die Frau zuvor eine Zwangsberatung, die der Aufrechterhaltung der Schwangerschaft dient, in Anspruch genommen hat.

Dazu erklärt Kira Sawilla, Frauenpolitische Sprecherin der Partei DIE LINKE NRW: „150 Jahre Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und 50 Jahre engagierten Kampfs dagegen liegen hinter uns. Immer noch hat Deutschland eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa - zum Schaden der Frauen. Ihre Sexualität bleibt geprägt von Angst vor einer ungewollten Schwangerschaft. Immer noch gilt in Deutschland grundsätzlich die Austragungspflicht. Immer noch wird Frauen nicht zugestanden entscheidungsfähig und verantwortungsvoll zu sein, wenn es um eine Schwangerschaft geht. Besonders perfide ist dabei, dass Frauen in prekären Lebenslagen grundsätzlich kaum Hilfe zu erwarten haben. Alleinerziehende Mutter zu sein, ist in Deutschland Armutsrisiko Nummer Eins.“

DIE LINKE NRW unterstützt das Bündnis gegen den § 218 und ruft zu Aktionen am 15.05.2021 auf. Auch in NRW finden viele Aktionen statt: Termine und Veranstaltungskalender – Weg mit § 218.

Kira Sawilla weiter: „Der Schwangerschaftsabbruch muss entkriminalisiert werden. Für ungewollt Schwangere darf es keine Bevormundung mehr geben. Sie brauchen stattdessen unterstützende Angebote egal, ob sie sich für den Abbruch oder die Fortsetzung einer Schwangerschaft entscheiden.“