„Bequem, aber rechtswidrig" - Verwaltungsgericht rüffelt Videoüberwachung der Polizei bei Demonstration

DIE LINKE. NRW
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„Das heutige Urteil zeigt: Nicht gerechtfertigte Eingriffe in die Versammlungsfreiheit durch die Polizei müssen vor Gericht", freut sich Iris Bernert-Leushacke, Mitglied des Landesvorstandes der Linken NRW. Sie war im Jahre 2016 Anmelderin einer größeren Demonstration gegen rechte Gewalt in Dortmund.

Diese wurde durch die Polizei fortwährend gefilmt. Nachdem Journalisten, Demonstrationsteilnehmende und sie selbst als Anmelderin die Polizei auf die Grundrechtsverletzung hingewiesen hatte, wurde jedoch durch die Polizei weitergefilmt. Es handele sich um „reine Übersichtsaufnahmen für den Polizeiführer" twitterte die Polizei Dortmund damals.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sieht es ganz anders. Mit Urteil vom heutigen Tage stellt die 14. Kammer fest, dass die anlasslose Videobeobachtung der Versammlung rechtswidrig war. „Eine Kameraüberwachung durch die Polizei kann Menschen hindern, an einer Versammlung teilzunehmen. Dieser Einschüchterungseffekt ist mit der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar. Die Polizei darf nicht einfach drauflos filmen", so der Prozessbevollmächtigte, Rechtsanwalt Jasper Prigge.

Das Gericht gab der Klägerin Bernert-Leuhacke damit voll
umfänglich Recht. Diese Form der anlasslosen Videoüberwachung sei, so der Vorsitzende Richter in seiner mündlichen Begründung wörtlich, „zwar bequem, aber rechtswidrig."