Besonders in Zeiten der Corona-Pandemie: Nicht die Schwächsten benachteiligen

Die LINKE NRW
Nachrichten

In Reaktion auf die Corona-Pandemie muss der sonstige Verwaltungsvollzug entsprechend gestaltet sein. Die Bürger*innen zur Wahrung von physischer Distanz und der Beachtung von Hygieneregeln anzuhalten und zugleich Asylsuchende in beengten Sammelunterkünften zu halten oder sogar ihre Abschiebung in Herkunftsländer, deren Gesundheitssysteme mit dem Umgang mit Corona-Ansteckung und CoVID-19-Erkrankungen offenbar überfordert sind, ist ein unhaltbarer Zustand, äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher von DIE LINKE in NRW, Sascha H. Wagner. Zur Herstellung von Rechtssicherheit ist die Aussetzung aufenthaltsbeendender Verfahren und Maßnahmen angezeigt, ergänzt Jules El-Khatib, migrationspolitischer Sprecher der NRW-LINKE, zu den Plänen der Bundesregierung.

 

Die LINKEN-Politiker fordern die Bundes- und Landesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass die Länder in eigener Zuständigkeit keine Maßnahmen ergreifen, die deutlich über die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgesehenen Grundrechtseingriffe hinausgehen, indem beispielsweise eine Mitführungspflicht für Personalausweise und Pässe im Verordnungswege entgegen der abschließenden Regelungen im Passgesetz eingeführt wird.

„Zudem ist eine Klarstellung im Gesetzesentwurf vorzunehmen, dass medizinisch gebotene Infektionstests auch für Personen angeordnet werden können und kostenfrei zugänglich zu machen sind, die nicht krankenversichert sind wie zum Beispiel Wohnungslose, Asylsuchende, Geduldete und viele mehr“, fordert Sascha H. Wagner.

Jules El-Khatib erklärt: "Die Bundesländer müssen ein Moratorium für Abschiebungen vereinbaren und klarstellen, dass damit keine hinreichende Grundlage für die Verhängung von Abschiebungshaft gegeben ist. Es ist sicherzustellen, dass die bereits politisch vereinbarten und zugesicherten Aufnahmen von unbegleiteten und anderen besonders schutzbedürftigen minderjährigen Geflüchteten von den griechischen Inseln zügig umgesetzt würden."

DIE LINKE in NRW begrüßt daher die Initiative der LINKE-Bundestagsfraktion, in der festgehalten wird, dass auch in einer Krise Grundrechte gewahrt bleiben müssen und sich notwendige Eingriffe in die Freiheitsrechte der Menschen am Maßstab der Verhältnismäßigkeit prüfen lassen sollten. Dazu gehört, zumindest für alle staatlichen Maßnahmen ausreichende Rechtsgrundlagen zu erlassen und den Vollzug einheitlich, konsistent und transparent zu gestalten. Der Gesetzgeber sollte darauf verzichten, während der Corona-Krise darüber hinaus neue Eingriffsgrundlagen zu schaffen oder in die bewährte föderale Ordnung einzugreifen.