Ein guter Tag für die Beschäftigten im Einzelhandel in NRW

DIE LINKE NRW

Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen zu den verkaufsoffenen Sonntagen vom Dienstag (24. November) sagt Ulrike Eifler, gewerkschaftspolitische Sprecherin von DIE LINKE NRW: „Die LINKE begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes. Es ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten im Einzelhandel. Die Landesregierung kann nicht einerseits die Ladenöffnungszeiten ausweiten und dann die Verantwortung für den Infektionsschutz individuell auf die Beschäftigten abwälzen. Wer, wie Armin Laschet, von den Menschen erwartet, dass sie den Infektionsschutz ernst nehmen, der muss auch die Rahmenbedingungen dafür bereit stellen. Hinzu kommt: Die Arbeitszeiten im Einzelhandel sind schon jetzt fanilienunfreundlich. In diesen Zeiten den Ladenschluss und damit die Arbeitszeiten auszuweiten, ist eine Ohrfeige für die Beschäftigten, die unter hohem Risiko jeden Tag im Laden stehen und dafür noch vor wenigen Wochen als Helden beklatscht wurden."

Hintergrund: Am gestrigen Dienstag hat das Oberverwaltungsgericht in Münster dem Normenkontrollantrag der Gewerkschaft ver.di gegen die Genehmigung von fünf verkaufsoffenen Sonntagen an den Adventssonntagen sowie am 3. Januar 2021 stattgegeben. Das OVG folgte damit der Argumentation der Gewerkschaft, dass verkaufsoffene Sonntage keinen Beitrag zum Infektionsschutz leisten und nicht zur Entzerrung von Kundenströmen beitragen.