Entscheidung zur Stichwahl weist NRWs Landesregierung in ihre Schranken

DIE LINKE. NRW

Das Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofs, dass die Abschaffung der Stichwahlen verfassungswidrig ist, stellt eine herbe Niederlage für die schwarz-gelbe Landesregierung und Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) dar. „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Münster stärkt die Demokratie in Nordrhein-Westfalen und weist die Landesregierung in ihre Schranken“, kommentiert Landesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE. NRW, Sascha H. Wagner, das Urteil.

 

"Was NRW dringend benötigt, ist ein flächendeckender Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, die Rekommunalisierung von Unternehmen, die der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen, sowie eine ausreichende Personalbemessung in den städtischen Verwaltungen und Einrichtungen. Hierfür können Bürgermeister -und Landratskandidat*innen im Wahlkampf wichtige Themen auf den zahlreichen Podien und bei Veranstaltungen ins Feld führen", so Wahlkampfleiter Wagner weiter.

„Die Hochnäsigkeit der schwarz-gelben Mehrheitskoalition im Landtag hat einen starken Dämpfer bekommen. Für DIE LINKE in Nordrhein-Westfalen ist auch dies ein weiterer Grund bei den kommenden Kommunalwahlen mit zahlreichen eigenen Kandidaturen um Bürgermeister- und Landratsposten ins Rennen zu gehen, um linke Politik, gute Konzepte und bessere Inhalte an die Wähler*innen zu bringen. Der Entscheid des Gerichtshofes ist ein guter Tag für mehr Demokratie in Nordrhein-Westfalen“, so Wagner abschließend.

Viele Staatsrechtler hatten bereits im Vorfeld der Entscheidung den Vorstoß der Landesregierung massiv in Frage gestellt und ihre Bedenken geäußert, den Menschen in den Kommunen die Möglichkeit eines weiteren Wahlgangs zu entziehen. Umso mehr ist der Versuch, die Stichwahlen abzuschaffen, mit einem Geschmäckle behaftet. Denn: Bei den vergangen Kommunalwahlen sind die Stichwahlergebnisse überwiegend zu Lasten der Union ausgegangen.