Landesregierung muss Kommunen in die Lage versetzen, preiswerten Wohnraum zu schaffen

DIE LINKE NRW
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Am Mittwoch (1. Juli 2020) ist die neue Mieterschutz-Verordnung in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass Mieter*innen nur noch in 18 Städten NRWs besonders geschützt sind. Das komplette Ruhrgebiet, das Bergische Land und der Großraum um Düsseldorf werden von der Verordnung nicht mehr erfasst. Dort gilt für die Mieter*innen folgender Sonderschutz nicht mehr: Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und die Kündigungssperrfrist. „Damit werden die genannten Regionen zur neuen Spielwiese für Immobilienhaie. Ein Skandal: Gerade für das Ruhrgebiet, wo die Wirtschaft sich vom Strukturwandel noch nicht vollständig erholt hat, wo deshalb jeder fünfte in Armut lebt, soll nun der Mieterschutz aufgehoben werden“, erklärt Nina Eumann, wohnungspolitische Sprecherin von DIE LINKE NRW.

„Statt mitten in der Corona-Krise den Mieterschutz in weiten Teilen des Bundeslandes de facto auszusetzen und im dritten Jahr in Folge immer weniger Mietwohnungen mit immer mehr Mitteln zu fördern, muss sich die Landesregierung endlich darum kümmern, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Landesregierung muss ein Programm auflegen, dass die Kommunen in die Lage versetzt, den dringend benötigten Neubau von preiswertem Wohnraum zu stemmen“, fordert Nina Eumann.