Nach LINKE-Antrag vor Verwaltungsgericht: Landratswahl im Kreis Viersen rechtsunwirksam

DIE LINKE NRW
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Die Landratswahl im Kreis Viersen muss wiederholt werden. Das hat heute (28.3.2022) das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Die Anfechtung der Wahl von Andreas Coenen (CDU) zum Landrat im Kreis Viersen hatte DIE LINKE beantragt. Einer Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht werden nur geringe Erfolgsaussichten eingeräumt. Der stellvertretende Landessprecher von DIE LINKE NRW Hans Decruppe vertrat die Viersener LINKE als Rechtsanwalt vor Gericht.

Für DIE LINKE in Viersen erklärt Kreissprecherin Jana van Helden: „Ich freue mich über unseren Klage-Erfolg. Nun müssen Konsequenzen folgen. Wir fordern, dass Herr Dr. Coenen sein Amt als Landrat sofort niederlegt und sämtliche Kosten dieses unwürdigen Vorgangs trägt.“

Auf Antrag des Kreisverbandes der Partei DIE LINKE in Viersen hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom heutigen Tage – Az.: 1 K 1157/21 – entschieden, dass die Landratswahl im Kreis Viersen vom 13. September 2020 rechtsunwirksam ist. Der beklagte Kreis Viersen wurde vom Gericht zugleich verurteilt, die Landratswahl zu wiederholen. Bei der Kommunalwahl im September 2020 waren auch die Landräte neu zu wählen. Im Kreis Viersen obsiegte dabei Herr Dr. Coenen, der Kandidat der CDU. Er erhielt 54,1 Prozent der Stimmen. Diese Wahl hatte DIE LINKE mit einer Klage angefochten.

Zur Begründung hatte DIE LINKE darauf verwiesen, dass der beklagte Kreis Viersen seine Neutralitätspflicht massiv verletzt und die Stimmabgabe der Wähler durch Herausgabe einer vierseitigen Anzeige im Anzeigenblatt „Extra-Tipp am Sonntag“ beeinflusst habe. Die Anzeige war exakt eine Woche vor dem Wahltermin – also in der heißen Wahlkampfphase - kreisweit in alle Haushalte im Kreis verteilt worden. Sie enthielt – als quasi-amtliche Verlautbarung – eine Vorstellung zukünftiger Projekte des Kreises, wobei Dr. Coenen als amtierender Landrat 17 Mal erwähnt und mit großformativen Bildern dargestellt wurde.

Das Gericht wertete diese Veröffentlichung als unlautere – gesetzwidrige – Wahlwerbung, die das Ergebnis der Landratswahl habe beeinflussen können. Es wäre nicht auszuschließen, dass ohne diese Wahlwerbung eine Stichwahl hätte stattfinden müssen. Deshalb sei die Wahl von Landrat Dr. Coenen unwirksam und der Kreis Viersen müsse die Wahl wiederholen.

Anwaltlich vertreten wurde die Viersener LINKE von Rechtsanwalt Hans Decruppe, stellvertretender Landessprecher von DIE LINKE NRW. Decruppe wertet die Entscheidung nicht nur juristisch als Klageerfolg der Linken, sondern zugleich politisch als „Erfolg für die Demokratie.“ „Dieses Urteil ist ein Stück demokratische Hygiene,“ erklärt Decruppe. „Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1977 entschieden, dass Behörden und amtliche Stellen jede parteiergreifende Einwirkung auf eine Wahl zu unterlassen haben. Insbesondere in der heißen Phase des Wahlkampfes ist jegliche mit öffentlichen Mitteln betriebene Öffentlichkeitsarbeit durch Regierungs- oder Verwaltungsstellen untersagt. Dagegen hat der Kreis Viersen massiv verstoßen.“

Das Gericht hat zwar die Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW in Münster zugelassen. „Aber eine Berufung dürfte nicht erfolgreich sein,“ sagt Decruppe, „denn die Entscheidung des VG Düsseldorf ist überzeugend begründet.“